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Vogt und Richter zu Stuttgart verweisen die Klage derer von Neustadt gegen Jörg Stock von Kleinhegnach wegen der Steuerbarkeit seines Hofes an Hofmeister und Räte Graf Ulrichs [V.] von Württemberg.
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Vogt und Richter zu Stuttgart verweisen die Klage derer von Neustadt gegen Jörg Stock von Kleinhegnach wegen der Steuerbarkeit seines Hofes an Hofmeister und Räte Graf Ulrichs [V.] von Württemberg.