Rede des Fürsten Karl Joseph bei der Belehnung der Häuser Hohenlohe, Waldburg, Löwenstein und Zeppelin mit den Erbkronämtern; Genehmigung zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Justizkanzlei für die waldenburgischen Stammesteile in Bartenstein; Befreiung der fürstlichen Livreedienerschaft von der Militärpflicht.

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