Eberhard Horneckh von Hornberg bekundet, dass Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zur Burgk), der ihm den dritten Teil an zwei Teilen des Frucht- und Kleinzehnten zu Kochertürn (Kochendrurn), Stein und auf etlichen Äckern im Bürgerveld, Brambach (Prampach) und anderen Orten, desgleichen den dritten Teil an zwei Teilen des Weinzehnten zu Stein - alle diese Zehnten rühren von der Pfalz zu Lehen -, dazu den freien Edelmannssitz, die "Prestenneckh genant", samt allen zugehörigen Gütern und Gefällen sowie den zwölften Teil des Fruchtzehnten im Bürgerveld, zwei Teile des Weinzehnten zu Gochsen, aus den Weingärten oberhalb des Dorfs, gegen Kochersteinsfeld zu, so weit die Gochsener Gemarkung reicht, und seinen Teil des Weinzehnten am Berg unterhalb des Dorfs gegen Bürg zu, "bis an den hohen daugstein", um 5200 Gulden Landeswährung abgekauft und von dem vereinbarten Kaufpreis 4000 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, bereits bezahlt hat. Über die restlichen 1200 Gulden hat der Aussteller zwei Gültbriefe über 800 Gulden und 400 Gulden Kapital erhalten, jeweils verzinslich zu 5 Prozent und datiert vom 4. Februar (montag nach Marie lichtmes) 1549. Er quittiert über die ganze Kaufsumme.