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Klage des Konrad Wegener ./. Jaspar Erdtman. Der Kläger hat sein Kind dem Beklagten in Verpflegung gegeben und ihm eine ‚Handschrift‘ auf Engelbert Deipenbrock überliefert, deren Zinsen der Beklagte als Vergütung erhalten sollte. Der Beklagte hat das Kind misshandelt, der Kläger hat es anderweitig untergebracht und verlangt Rückgabe der Handschrift.

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Stadtarchiv Münster
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