Arnold'sche Stiftung für das Heftleinmacherhandwerk
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E 5/34 Nr. 20
E 5/34 Heftleinmacher
Heftleinmacher
15.12.1609
Enthält:
Urkunde des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Nürnberg: Der verstorbene Egidius Arnoldt hat in seinem Testament verschiedenen Handwerkern insgesamt 10.100 fl vermacht; dem Heftleinmacherhandwerk hat er 300 fl vermacht und bestimmt, das Geld in der Losungsstube zu 5% p.a. anzulegen; die Erträge der Stiftung sollen von den Vorgehern nach eigenem Ermessen an bedürftige Männer und Frauen, heiratswillige aber arme Mädchen oder aussichtsreiche Schüler und Lehrjungen, vorzugsweise aus dem Heftleinmacherhandwerk, verteilt werden; die Losunger sollen die ordentliche Verwendung der Gelder überwachen; sollte ein Handwerk gegen die Bestimmungen des Testaments verstoßen oder die Stadt verlassen, soll der Rat die Verteilung des Geldes übernehmen; Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg verkaufen gegen Erlegung der Hauptsumme von 300 fl den Testamentsvollstreckern Dr. iur. utr. Matheo Airer, Niclas Schlaicher, Cristoff Lang und Sebastian Oheim einen jährlichen Ewigzins von 15 fl, zahlbar ab dem 15. Dez. 1610.
Urkunde des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Nürnberg: Der verstorbene Egidius Arnoldt hat in seinem Testament verschiedenen Handwerkern insgesamt 10.100 fl vermacht; dem Heftleinmacherhandwerk hat er 300 fl vermacht und bestimmt, das Geld in der Losungsstube zu 5% p.a. anzulegen; die Erträge der Stiftung sollen von den Vorgehern nach eigenem Ermessen an bedürftige Männer und Frauen, heiratswillige aber arme Mädchen oder aussichtsreiche Schüler und Lehrjungen, vorzugsweise aus dem Heftleinmacherhandwerk, verteilt werden; die Losunger sollen die ordentliche Verwendung der Gelder überwachen; sollte ein Handwerk gegen die Bestimmungen des Testaments verstoßen oder die Stadt verlassen, soll der Rat die Verteilung des Geldes übernehmen; Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg verkaufen gegen Erlegung der Hauptsumme von 300 fl den Testamentsvollstreckern Dr. iur. utr. Matheo Airer, Niclas Schlaicher, Cristoff Lang und Sebastian Oheim einen jährlichen Ewigzins von 15 fl, zahlbar ab dem 15. Dez. 1610.
Umfang/Beschreibung: 1 Pergamenturkunde, Siegel fehlt
Archivale
Indexbegriff Person: Arnold, Egidius
Indexbegriff Person: Ayrer, Matthäus Dr. jur.
Indexbegriff Person: Lang, Christof
Indexbegriff Person: Oheim, Sebastian
Indexbegriff Person: Schleicher, Niclas
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Arnold'sches Legat
Indexbegriff Person: Ayrer, Matthäus Dr. jur.
Indexbegriff Person: Lang, Christof
Indexbegriff Person: Oheim, Sebastian
Indexbegriff Person: Schleicher, Niclas
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Arnold'sches Legat
Stiftung
Heftleinmacherhandwerk
Rat der Stadt
Bürgermeister
Urkunde
Testament
Losungsstube
Vorgeher, Heftleinmacher
Schüler
Lehrjungen
Losunger
Testamentsvollstrecker
Stiftung, Kauf
Zinsen
Schüler
Heiratsgut
Legat, Arnoldsches
Legat
Heftleinmacher
Nadler
Arnoldstiftung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 12:59 MESZ