Martin Schmid und Wolf Kinscher (Krumscher), beide aus Grabenstetten, zu Neuffen gef., weil sie mit Spielen u.a. ein leichtfertiges Leben geführt, insbesondere aber nach einem Wirtshausbesuch nächtlicherweile einem Bürger zu Neuffen Kärren an das Haus gelehnt und sich dermaßen aufgeführt hatten, dass dieser aufstehen musste, um zu sehen, was es gäbe, zu Neuffen wegen der Abwesenheit des Neuffener Vogts vom Obervogt zu Nürtingen angeklagt und [vom Stadtgericht] dazu verurteilt, ihr Leben lang alle offenen Zechen und Spiele, sei es mit Heller oder Pfennigen, zu meiden, ihre Atzung zu bezahlen und über alles eine Verschreibung unter dem S. der Stadt Neuffen aufzurichten, schwören U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...