Staats- und Kabinettsministerium, Hofverwaltung (Bestand)
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NLA HA, Dep. 103 XXXI
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.1 Archiv des hannoverschen Königshauses >> 2.1.2 Akten
1688-1867
Bestandsgeschichte: Dep. 103 XXXI: Geschichte des Staats- und Kabinettsministeriums bis 1837
Aus dem Geheimen Ratskollegium des 17. Jahrhunderts entwickelte sich in Hannover im 18. Jahrhundert das Staatsministerium des Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg. In diesem Kollegium von Ministern, von denen jeder verschiedene Departements oder Geschäftsbereiche zu betreuen hatte, wurden die wichtigsten Regierungsgeschäfte vor dem Plenum verhandelt. Der Vorsitz bei diesen Sitzungen blieb dem dienstältesten Minister vorbehalten. Die Gesamtheit der Minister zeichnete die wichtigsten Ausgänge der einzelnen Departements mit. So wurde durch diesen Verwaltungstil die Einheitlichkeit der Geschäftsführung gewährleistet. Eine Sonderstellung unter den Ministern nahm der Minister "bei der allerhöchsten Person", beim Landesherrn in London, ein. Der Minister in London besaß als inimter Ratgeber des Königs eine einflussreiche Stellung, die es z.B. dem Grafen Münster ermöglichte, die Geschäfte des Königreiches gleich einem Premierminister zu führen. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde versucht, das hannoversche Ministerium in zwei Arbeitsausschüsse, in das Kabinetts- und in das Staatsministerium aufzugliedern, aber man kehrte schon nach wenigen Jahren zur alten Geschäftspraxis zurück, allein die Bezeichnung "Staats- und Kabinettsministerium" blieb bis 1837 erhalten. In den Jahren 1831/32 wurden die Ministerialdepartements in Fachministerien neu formiert, allerdings führte man die Abgrenzung der Geschäftsbereiche nicht konsequent durch.
Während in den meisten deutschen Staaten unter dem Eindruck der Überlegenheit der französischen Verwaltung die Umgliederung der Zentralverwaltung in Fachministerien schon am Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgte, hat man in Hannover nur zögernd und langsam die Verwaltungsorganisation des 18. Jahrhunderts aufgegeben.
1837 hob König Ernst August das Staats- und
Bestandsgeschichte: Kabinettsministerium auf, die Herausbildung von reinen Fachministerien wurde beschleunigt. Gleichwohl vollzog sich in der Folgezeit infolge der Tendenz des Königs, alle wichtigen Staatsgeschäfte an sich zu ziehen, eine weitgehende Entmachtung des nunmehrigen "Gesamtministerium".
Hannover, im Januar 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Aus dem Geheimen Ratskollegium des 17. Jahrhunderts entwickelte sich in Hannover im 18. Jahrhundert das Staatsministerium des Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg. In diesem Kollegium von Ministern, von denen jeder verschiedene Departements oder Geschäftsbereiche zu betreuen hatte, wurden die wichtigsten Regierungsgeschäfte vor dem Plenum verhandelt. Der Vorsitz bei diesen Sitzungen blieb dem dienstältesten Minister vorbehalten. Die Gesamtheit der Minister zeichnete die wichtigsten Ausgänge der einzelnen Departements mit. So wurde durch diesen Verwaltungstil die Einheitlichkeit der Geschäftsführung gewährleistet. Eine Sonderstellung unter den Ministern nahm der Minister "bei der allerhöchsten Person", beim Landesherrn in London, ein. Der Minister in London besaß als inimter Ratgeber des Königs eine einflussreiche Stellung, die es z.B. dem Grafen Münster ermöglichte, die Geschäfte des Königreiches gleich einem Premierminister zu führen. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde versucht, das hannoversche Ministerium in zwei Arbeitsausschüsse, in das Kabinetts- und in das Staatsministerium aufzugliedern, aber man kehrte schon nach wenigen Jahren zur alten Geschäftspraxis zurück, allein die Bezeichnung "Staats- und Kabinettsministerium" blieb bis 1837 erhalten. In den Jahren 1831/32 wurden die Ministerialdepartements in Fachministerien neu formiert, allerdings führte man die Abgrenzung der Geschäftsbereiche nicht konsequent durch.
Während in den meisten deutschen Staaten unter dem Eindruck der Überlegenheit der französischen Verwaltung die Umgliederung der Zentralverwaltung in Fachministerien schon am Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgte, hat man in Hannover nur zögernd und langsam die Verwaltungsorganisation des 18. Jahrhunderts aufgegeben.
1837 hob König Ernst August das Staats- und
Bestandsgeschichte: Kabinettsministerium auf, die Herausbildung von reinen Fachministerien wurde beschleunigt. Gleichwohl vollzog sich in der Folgezeit infolge der Tendenz des Königs, alle wichtigen Staatsgeschäfte an sich zu ziehen, eine weitgehende Entmachtung des nunmehrigen "Gesamtministerium".
Hannover, im Januar 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-06-16T12:45:28+0200