Notar Bernhard Grotendinck bezeugt am 4. Juni 1724, dass vor ihm Lambert Rohlmann aus der Bauerschaft Hörstel im Kirchspiel Riesenbeck erschien und für sich, seine Ehefrau Anne, deren Erben und Anerben angab, vom Kaplan Hermann Schräder zu Riesenbeck eine Hauptsumme in Höhe von 20 Reichstaler in guten gangbaren Markgeldes aufgenommen zu haben, von denen 10 Reichstaler Berendt Grothueß und 10 Reichstaler Jorgen Ungeren, beide wohnhaft zu Hörstel, zu ihrer jährlichen Seelenmesse, gelesen eine vom Pastor und die andere vom Sacellanus, ausgegeben hatten, gegen Zahlung einer jährlichen Pension in Höhe von 1 Reichstaler. Das aufgenommene Kapital dient zur Abzahlung des Friedrich Rohlmann. Zeugen: Jorgen Budde und Stephen Zum Sande. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers. Vermerk des Johann Hermann Brueker zu Riesenbeck vom 6. Mai 1740, dass obenstehende Prätensionen mit allen Rechten gegen Barzahlung an den Vogt Johann Henrich Bruns zu Gravenhorst zediert wurden. Vermerk der Gravenhorster Äbtissin M. A. von Ketteler vom 15. Mai 1740, das Lambert Rohlmann mit gutsherrlichem Konsens die Einlösung der Obligation über 20 Reichstaler von Johann Henrich Bruns aufzuleihen und zu verzinsen verspricht