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Markgraf Philipp II. von Baden-Baden und Hauprecht Graf zu Eberstein, als Kurator des Grafen Philipp von Eberstein befreien die in Gernsbach seither zur Wacht gehörigen Bürger von der Leibeigenschaft gegen 1.000 fl. bar, 2/3 des von der Ohm 18 Maas betragenden Trottweins und 2/3 des der Stadt und Stift Speyer bestandsweise überlassenen Weinzehnts; doch verspricht der Markgraf der Stadt mit 30 fl. an ihrem Bestand zur Steuer zu kommen und in Gernsbach einen Salzhandel zu errichten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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