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Religions- und Konfirmandenunterricht
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 2. Die Bekenntnisgemeinschaft im Dritten Reich >> 2.5 Einzelaspekte des Kirchenkampfes im Reich und in Württemberg >> 2.5.3 Religions- und Konfirmandenunterricht
(1927) 1935-1939
Enthält u.a.:
- Neuordnung des Unterrichts als Reaktion der Kirchen auf die Einführung der Gemeinschaftsschule und Unterrichtskürzung durch den Staat
- Entwürfe neuer Stoffpläne sowie Unterichtshilfen
- Schulung kirchlicher Mitarbeiter zur Erteilung von Unterricht (u.a. Einsatz von nebenamtlichen Katecheten)
- Verschiedene Druckschriften
Darin:
- Konfirmandenausschuss der Provinz Brandenburg und Grenzmark: Broschüre zum Konfirmandenunterricht, Berlin (undat.)
- Evang. Schulvereinigung (Hg.): Das Verhältnis der evang. Kirche zu der Schule in den deutschen Ländern, Berlin 1927
- Albertz, Martin: Kirche, Schule, Elternhaus. Berlin 1936
- Sautter, Reinhold: Was bedeutet die Bibel für die religiöse Erziehung unserer deutschen Jugend? (Jugend auf dem Weg zur Kirche), Stuttgart (undat.)
- Schneider, Georg: Wir bekennen. Neuzeitlicher Katechismus für Konfirmanden und Erwachsene, Stuttgart (undat.)
- Piutti, Werner: Grundsätzliches und Praktisches zum Nürnberger Schulkampf, Wuppertal-Barmen (undat.)
1-117, 190 Digitalisate
Sachakte
Albertz, Martin
Sautter, Reinhold
Schneider, Georg
Piutti, Werner
Religionsunterricht
Konfirmandenunterricht
Ausbildungswesen, kirchliches
Evang. Kirche der APU, Kirchenprovinz Brandenburg
Evang. Kirche der APU, Kirchenprovinz Grenzmark
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.