Drudeke Ostheims, Witwe Helwigs von Ostheim1), Bürgers der Neustadt Warburg, und ihre Tochter Adelheid verkaufen Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent des Kl. Wormeln ihre drei Morgen Wiese, die Drudeke aus dem Besitz ihres verstorbenen Mannes Bernhard Wyneken zugefallen sind und bei Wormeln zwischen drei Morgen Wiese, die ehedem dem verstorbenen Konrad Trappe gehört haben und jetzt dem Kloster gehören, und drei Vorlingen2) Wiese des Hermann von Deisel3) liegen. Diese drei Morgen Wiese sind bis auf eine Rente von einer Mark Warburger Währung, die der Wormelner Nonne Adelheid Reynfrid zustehen, unbelastet. Zeugen sind der Priester Dietrich von Papenheim4), Drudekes Sohn, und Heyneke von Göttingen, Bürger der Altstadt Warburg. Die Verkäuferinnen bitten Statius Richters, Gograf des Erzbischofs von Köln, und Henneke Regenhardes, Richter der Altstadt Warburg, um Besiegelung.