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Propst und Konvent von Allerheiligen bekennen, dass Heinrich von Tutenstein ihnen von seiner Schwestern wegen, die sogenannte Bucelins-Bünde zu Fernach zu einem rechten Erbe geliehen hat, gegen einen Jahreszins von 6 Schilling Pfennige und 2 Kappen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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