Kuno Bruggraf von Cochem (Kogme) bekundet, dass der Streit zwischen ihm und der Abtei Brauweiler wegen der Schultheißerei zu Clottene (Klotten) mit Zustimmung des Erzbischofs Engelbert von Köln dergestalt beigelegt worden, dass die Abtei ihr Recht an den Kammerfürsten (Kameruorste) zwischen Klotten und Keuinheim (Kaiffenheim) ihm überträgt, sowie 60 Mark zum Erwerb eines Erbgutes, welches er von ihr zu Lehen tragen soll oder eine auf ihre Güter versicherte Rente von 3 Mark bis zur Auszahlung seiner Summe zusagt, wogegen er unter Rückgabe der auf die Schultheißerei zu Klotten ausgestellten Urkunden auf dieselbe verzichtet, den künftigen Schultheißen, welcher nach dem Willen der Abtei weder Ritter noch der Sohn eines solchen sein darf, (ihn und seine Familie allenfalls ausgenommen) zu schützen, den Wein und die Güter der Abtei, soweit sein Arm reicht, sicher zu geleiten und den Officiaten und Aufsitzern der Höfe keine Zwangslieferungen aufzuerlegen verspricht. Mit dem Siegel des Ausstellers, dessen Bruders Heinrich und des Erzbischofs von Köln (ersteres beschädigt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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