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Die Bewegung im Landkommissariat Homburg, Untersuchungsakten und Beweisstücke
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten >> 10 Prozessakten und -urteile >> 10.02 Verhandlungen über den Aufstand in der Pfalz in den Jahren 1848/49 >> 10.02.12 Revolutionäre Bewegung im Kanton Homburg >> Die Bewegung im Landkommissariat Homburg, Untersuchungsakten und Beweisstücke
1849-01-01/1849-12-31
Enthält: Die Bewegung im Kanton Landstuhl; Anzeigen, Anträge und Berichte, insbesondere von den Bürgermeisterämtern des Bezirks (Bl. 540 - 639); "Belege", darunter über die provisorische Regierung (Bl. 641 - 645); den Zivilkommissär Witt (Bl. 646 - 652); das Zwangsanlehen (Bl. 653 - 660); die Militärkommission bestehend aus Beinert, Techow, Zinn und Lorenz (Bl. 661 - 682); den Kantonalausschuß bestehend aus Dr. Weiss, Notar Biechy, Gerber Raquet, Hach, Färber L. Feinthel und Sander (Bl. 683 - 763); die freiwilligen Beiträge, dabei Besteuerungslisten (Bl. 764 - 776)
darin: Bekanntmachung. Hg.: Der Landesausschuß, N. Schmitt, Schmidt, Not.; Greiner, Hepp, H. Didier; Kaiserslautern, 12. Mai 1849, Druck 1 S. (Bl. 642); Bekanntmachung. Hg.: Der Zivilkommissär Witt, Homburg, 2. Juni 1849, Druck 1 S. (Bl. 647); Bericht aus der Pfalz III, o. Hg.angabe, Kaiserslautern, 17. Mai 1849, lithogr. vervielf 1 S. (Bl. 644); Mitbürger! Hg.: Zivilkommissär Witt, Homburg, 6. Juni 1849, lithogr. vervielf. 1 S. (Bl. 649, 2. Ex. 650); Mitbürger! (Anforderung eines Beitrags für das Zwangsanlehen), Hg.: Zivilkommissär Witt; Homburg, 7. Juni 1849, lithogr. vervielf. mit handschriftl. Ergänzungen, 1 S., 34,5 x 19 cm (Bl. 654); Organisationsdecret für die Pfälzer Volkswehr. Hg.: Die provisorische Regierung der Pfalz, Fries, Greiner, Dr. Hepp, Reichard, Schmitt, Speyer, 19. Mai 1849, Druck 2 S. (Bl. 643); Tagesbefehl. Soldaten! (Maßnahmen gegen Auflösung der Diszipilin), Hg.: Die Militärkommission der Rheinpfalz, F. Anneke, L. Schlinke, Techow, Schimmelpfennig, F. Beust; Neustadt a.d.H., 22. Mai 1849, Druck 1 S. 30,5 x 21 cm (Bl. 765)
Oberlandesgericht Zweibrücken
237 Bl.
Sachakte
Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.