König Friedrich August I. von Sachsen belehnt Johanne Christiane Sahrer von Sahr mit dem Vorwerk und der Mühle in Kötteritzsch, neun dazu gehörenden Gärtnergütern sowie Abgaben und Frondiensten von Gutsbesitzern in Kötteritzsch und Raschütz (Fragment). Die Belehnung erfolgte am 20. August 1824.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner