Heinrich Sieder, Kleriker des Würzburger Bistums und kaiserlicher Notar, bekundet: In der Sakristei der Pfarrkirche zu Sankt Michael in Hall hat ihm der Pfarrer dieser Kirche Leonhard Leiding die Niederschrift eines Nachtrags zu seinem seinerzeit durch den Augsburger Kleriker Johann Reichart abgefassten Testament aufgetragen: Die Testamentsvollstrecker brauchen nicht jedem Vikar der Michaelskirche beim Totenbegängnis 1/2 Gulden zu geben. Das Haus in der Gelbinger Gasse hat er zu Lebzeiten schon der Tochter seines Bruders Konz Leiding übergeben. Jeder Pfarrer der Michaelskirche soll den Testator, dessen Vater Fritz Leiding und seine Mutter Katharina Rott (Röttin) und dazu die Agnes Fahmann (Vahmenin) in das Totengedenkbuch (in den brief oder karth der totten menschen) eintragen und ihre Namen alle Montage verkünden. Die Benutzung der Bücherei (liberey) steht dem Prokurator der Präsenz und den Kaplänen der Pfarrkirche zu, sie bleibt aber in Verwahrung des Rats. Dem haben Abt Ehrenfried [von Vellberg] zu Comburg und sein Konvent wie der Rat zugestimmt. An die Stelle von Herrn Johann Feur(er) (Fewrlin) wird als Testamentsvollstrecker Johann Fischer, Pfarrer zu Sankt Katharina jenseits des Wassers, bestellt. Im übrigen bleibt das alte Testament in Kraft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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