Einseitige Besetzung der Küster- und Schulmeisterstelle durch den Pastor ohne Beteiligung und gegen den Willen der Appellanten, die beanspruchen, das Besetzungsrecht mit ihm zusammen zu haben (jus simultaneae collationis). Pastor Eising hatte den Sohn des am 14. Juni 1717 verstorbenen Küsters und Schulmeisters Johann Busch, Laurentius Busch, eingesetzt, der sich noch „in studiis“ befand und den die Appellanten für nicht qualifiziert hielten; darauf hatten sie am 7. Juli 1717 ihrerseits den Kirchspiel- Eingesessenen Wilhelm Hover (Haver) angesichts seiner Qualifikation „tam in studiis quam moribus et cantu chorali“ eingesetzt.
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Einseitige Besetzung der Küster- und Schulmeisterstelle durch den Pastor ohne Beteiligung und gegen den Willen der Appellanten, die beanspruchen, das Besetzungsrecht mit ihm zusammen zu haben (jus simultaneae collationis). Pastor Eising hatte den Sohn des am 14. Juni 1717 verstorbenen Küsters und Schulmeisters Johann Busch, Laurentius Busch, eingesetzt, der sich noch „in studiis“ befand und den die Appellanten für nicht qualifiziert hielten; darauf hatten sie am 7. Juli 1717 ihrerseits den Kirchspiel- Eingesessenen Wilhelm Hover (Haver) angesichts seiner Qualifikation „tam in studiis quam moribus et cantu chorali“ eingesetzt.
AA 0627, 226 - B 362/2052
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1721, 1808 (1578-1721)
Enthaeltvermerke: Kläger: Schöffen, Vorsteher und Eingesessene des Kirchspiels Beeck (Amt Wassenberg; Kr. Erkelenz), (Kl.) Beklagter: Arnold Werner Eising (Eißing), Pastor zu Beeck, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Friedrich Hofmann sen. 1721 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prokuratoren (Bekl.): Dr. Brandt (1721) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1717-1719 - 2. RKG 1721, 1808 (1578-1721) Beweismittel: Kollationsurkunde mit Unterschriften Eisings und der damaligen Schöffen und Vorsteher (17, 37). Hinweis auf [Jakob] „Blumii Process. Cam. tit. 46 N. 45 Magenh. ad o. C. p. 2 tit. 28 versic. secundo dicta regula etc.“ (18). Sentenz des Geheimen Rates, 1719: Laur. Busch ist in seiner Funktion zu belassen (20). Resignation des von Pastor Johann Abost zum Küster von Beeck bestellten Johann Beeck auf die Schulmeisterstelle, 1648 (38). Auszüge aus den Erkundigungsbüchern von 1578 und 1682 (38f.). Neubesetzung der Vikarie der Altäre der Muttergottes, des hl. Nikolaus und des hl. Antonius in der Pfarrkirche Beeck und des ihr inkorporierten Benefiziums Sanctae Crucis in Kipshoven (Wegberg; Kr. Erkelenz) nach dem Tod des am 14. März 1684 verstorbenen bisherigen Inhabers Matthias Oellers mit dem Pfarrkind Kleriker Heinrich Breyll durch Pastor Eising und die Schöffen und Vorsteher der Gemeinde Beeck, 1684, mit Aufgabenbeschreibung (40). Siegel des Gerichts zu Beeck (65). Beschreibung: 2,5 cm, 65 Bl., lose; 17 unquadrangulierte Aktenstücke, deren Übergabe im Prot. ohne Quadrangelvergabe verzeichnet ist.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:51 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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- 2. Buchstabe B (Gliederung)