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Klage der Frau Christian Reinhartz, geb. Ursula Brauns, früher Witwe Jürgen Grave ./. Konrad von der Wieck, später dessen Witwe und Tochter Gertrud. Der Beklagte hat als Bevollmächtigter der Klägerin in ihrer Sache gegen ihre Vormünder Ratsherr Johan Jodevelt, Herman Jonas und Johan Byhaves vollstreckt und Gelder erhoben, die er jetzt abliefern soll. Als Zeugen werden i. J. 1608 vernommen: 1. Johan Nettessem, Notar und Amtmann zu Kinderhaus, 36 J. alt; 2. Prokurator Wennemar Vienden, 36 J. alt; 3. Notar Johan Polgest, 50 J. alt.

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Stadtarchiv Münster
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