Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken gibt seine Zustimmung dazu, daß Peter Reinberger, dem er im Jahre 1541 (am 29. III.) 6 Morgen Willung oder wüstes Feld genannt der Lebenwald in der Gemarkung Bingenheim in Erbleihe gegeben hat, davon 3 Morgen dem Nicolaus Winecker zu Bingenheim Landknecht überlassen hat und stellt für denselben die gleichen Erbleihbedingungen auf, nämlich daß er das Land zu Weingärten anrode und pro Morgen 2 Gänse Erbzins und den eilften Zuber der Kreszenz liefern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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