Schiedsvertrag zwischen Abt Urban von Ochsenhausen und Abt Balthasar von Rot in Fortsetzung eines schon am 16. September 1605 zwischen Carl Brantz, Erbtruchsessischem Rat und Obervogt, als Vertreter Ochsenhausens und Christoph Schittenberger, Dr. u. j., Rechbergischem Rat und Obervogt, als Vertreter Rots besprochenen Vergleichs, der aber nicht zustande kam. Vertreter für Ochsenhausen ist wieder Carl Branz, für Rot Hieronymus Brandenburg, Dr. beider Rechte, Bürgermeister zu Biberach. Sie entscheiden und regeln die Frage des Viehtriebs zwischen Bonlanden und Binnrot, der Abgrenzung des Binnroter Hochholzes und des Bonlander Gehaus, des Grenzpfahls zwischen dem Trieb und Tratt beider Gemeinden an der dortigen Mühle, des Weiderechts um die Mühle von Binnrot, der Benutzung des Mühlwegs und den abwechselnden Gebrauch eines Wechselmahds zwischen beiden Gemeinden. Siegler: Die beiden Äbte, Carl Brantz, Hieronymus Brandenburg, die alle unterschreiben. 1608, Samstag nach St. Gallentag. Orig. Perg., 4 S. anh., davon 2 in Holzkapseln sehr gut erh. Das von Ochsenhausen beschädigt. Auf der Rückseite Nachtrag vom 27. Sept. 1616 über die Sperrung des Mühlwegs durch Hans Bumiller, Müller zu Binnrot. Beiliegend: Vertrag zwischen der Gemeinde zu Bonlanden und dem Pfarrer zu Schöllenaigen 1616, Papier.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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