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Kirchengemeinde Burgsteinfurt (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken
1359 - 2012
Zum BestandDas Archiv der Ev. Kirchengemeinde Burgsteinfurt (Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2007-2010 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 1200 Verzeichnungseinheiten (davon 20 Urkunden in der Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs und 2 Pläne in der Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs). Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1359 bis 2012.Damit hat die Kirchengemeinde Burgsteinfurt, die ihre Wurzeln in vorreformatorischer Zeit hat und zu den ältesten Kirchengemeinden im Kirchenkreis Steinfurt zählt, ein Archiv überliefert, das die Jahrhunderte relativ verlustlos überstanden hat und somit nicht nur die Geschichte der Kirchengemeinde bis in ihre Anfänge zurück umfassend dokumentiert, sondern darüber hinaus mit seiner Überlieferungsdichte zu einem der wertvolleren evangelischen Kirchengemeindearchive in Westfalen zu zählen ist. Während die frühen (Pergament-)Urkunden, die noch in die katholische Zeit zurückreichen, überwiegend Vermögens- und Grundstücksübertragungen bezeugen, geben die Akten bereits seit Mitte des 17. Jahrhunderts neben der Vermögensverwaltung einen weitreichenden Einblick in die Pfarrstellenbesetzung, die allgemeine Verwaltung und die Bauangelegenheiten der Kirchengemeinde. Zum gottesdienstlichen und kirchlichen Leben in der Gemeinde beginnt die Überlieferung überwiegend im 19. Jahrhundert. Das aufblühende Vereinsleben mit der Jugendarbeit und der Gründung diakonischer Einrichtungen wie z.B. der Ev. Krankenstiftung trägt zur Fülle der Überlieferung aus dieser Zeit bei. Erwähnenswert sind auch die Akten zum Schulwesen, darunter Aufzeichnungen zur Hollicher Schulgeschichte oder die Unterlagen zur Führung des Graf-Arnold-Alumnats in den 1950er-1970er Jahren.Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Pappheftern, aus jüngerer Zeit in Stehordnern, vor. Da der Archivbestand im Jahr 1947/49 bereits durch den reisenden Archivar Dr. Ludwig Koechling im Auftrag der Evangelischen Landeskirche verzeichnet worden war, wiesen die Akten bis zu jener Zeit eine alphanumerische Ordnung auf . Wahrscheinlich seit den 1960er Jahren nahm der Burgsteinfurter Gemeindepfarrer i.R. Engel die Ordnung des Archivs bis zu seinem Tode im Jahr 1979 vor. Einbindungen von neuerem Schriftgut in die fadengehefteten älteren Akten mögen in dieser Zeit entstanden sein. Pfarrer Engel - und später sein Amtsnachfolger Pfarrer Rehorst - bereicherten das Archiv durch zahlreiche Handakten und Materialsammlungen wie z.B. zur Instandsetzungen beider Kirchen oder über die Besitzrechte am Burgsteinfurter Armenfonds. Im Gegenzug ist die Verwaltung der Kirchengemeinde in den 1930er und 1940er Jahren allerdings vergleichsweise schlecht dokumentiert, obwohl das Archiv keinerlei Kriegsverluste durch den Zweiten Weltkrieg aufweist. In den 1990er Jahren übernahm der frühere Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes, Herrmann Galler, während seines Ruhestandes bis kurz vor der Übernahme durch das Landeskirchliche Archiv die Pflege des Gemeindearchivs mit der Koechlingschen Ordnung. Da diese alphanumerische Vorordnung durch das Nachsortieren aller bis in die Gegenwart entstandenen Akten stark aufgebrochen worden wäre, mehrere Registraturschichten zugunsten einer recherchefreundlichen Einheit des Bestandes nicht bestehen bleiben sollten und die Übertragung in das Datenbankprogramm des Landeskirchlichen Archivs eine alphanumerische Nummerierung nicht zulässt, wurde eine fortlaufende Durchnummerierung der Akten und einheitliche Neuordnungvorgenommen, wie sie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Die früheren alphanumerischen Signaturen lassen sich jedoch weiterhin nachvollziehen, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Aktenbestand der 1854 gegründeten Ev. Krankenstiftung bzw. des Ev. Krankenhauses war so umfangreich, das ihm ein eigener Gliederungspunkt in der Ordnung des Bestandes zukommt. Nicht nur zur Gründung und Verwaltung (und späteren Schließung) des Krankenhauses geben die Archivalien Auskunft, sondern zahlreiche Krankenhausstatistiken und Krankenaufnahmebücher zeugen vom medizinischen Betrieb. Ein kleiner Teil der Akten wies Aktenzeichen auf, die aus dem in Archivale Nr. 1092 enthaltenen Aktenplan des Krankenhauses entnommen sind. Diese Aktenzeichen sind bei den Titelaufnahmen der Akten als "Altsignatur" vermerkt.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.204 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.204 Nr. ...".Zur Gemeindegeschichte und besonderen ArchivalienDie Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Burgsteinfurt ist eng an die in Burgsteinfurt ansässigen Grafen zu Bentheim-Steinfurt geknüpft, die das Kirchenpatronat von den Edelherren von Steinfurt übernommen hatten. Seit der offiziellen Einführung der lutherischen Lehre durch Graf Arnold II. 1544 in seinen Territorien wurde in der Schlosskapelle und der Kleinen Kirche Burgsteinfurt evangelischer Gottesdienst gehalten. Lediglich die Große Kirche blieb weiterhin in Anspruch der katholischen Johanniterkommende - bis zu dem denkwürdigen Datum, das bis heute als Steinfurter Reformationsfest tradiert wird. Es geht auf ein Ereignis 20 Jahre später, den 25. Januar 1564 zurück: In diesem Jahr übernahm Graf Arnold III. das Patronat über die Große Kirche von dem Johanniterorden. Während der Abendmesse des 25. Januar soll die Gräfin mit ihren Räten, Amtsleuten und Dienern vor den Hochaltar getreten sein und die Frage ihres Sekretärs, ob sie in Übereinstimmung mit dem Willen ihres Mannes den Vorsatz habe, diese Kirche zu reformieren, feierlich bejaht haben. Daraufhin erklärte auch der Priester, dass er der Reformation Glück und Heil wünsche und legte sein Messgewandt für den weiteren Gottesdienstverlauf ab (Die Abschrift eines Briefkonzepts über das Geschehene vom 25. Januar 1564 aus dem Staatsarchiv Münster befindet sich in LkA EKvW 4.204 Nr. 957. Presseberichte zur Bedeutung des Steinfurter Reformationsfestes s. in LkA EKvW 4.204 Nr. 923.). Fortan stand auch die Große Kirche im Dienst der neuen Lehre.Graf Arnold IV. zu Bentheim, Steinfurt und Tecklenburg reformierte seine Territorien zum zweiten Mal, indem er 1588 eine reformierte Kirchenordnung und den Heidelberger Katechismus einführte. Eine Fotokopie dieser Kirchenordnung sowie eine Abschrift befinden sich im Gemeindearchiv (LKA EKvW 4.204 Nr. 424 und 423). 1591 ging auch die Burgsteinfurter Gemeinde zum reformierten Bekenntnis über. Im selben Jahr gründete Graf Arnold IV. als Gegengewicht zu dem von den Jesuiten in Münster übernommenen Gymnasium Paulinum und zur Ausbreitung der reformierten Lehre die Burgsteinfurter Hohe Schule, das Gymnasium Arnoldinum, erste Universität Westfalens. (Zur Geschichte des Gymnasium Arnoldinum s. R. Rübel, Das Gymnasium Arnoldinum im Wandel der Zeiten, Verlag Winter, Burgsteinfurt 1953).Während des Dreißigjährigen Krieges standen Grafenhaus und Burgsteinfurter Gemeinde inmitten des katholischen Oberstiftes Münster unerschütterlich zusammen zum evangelischen Glauben und widersetzen sich den Rekatholisierungsbemühungen von Seiten der Steinfurter Johanniterkommende und des Fürstbischofs von Münster. Im Schutz langjähriger kaiserlicher und münsterischer Besetzung der Stadt begann sich eine katholische Gemeinde zu entwickeln. 12 Jahre nach dem Friedensschluss besetzte Fürstbischof von Galen die Stadt erneut und erzwang 1673 das Simultaneum für die Katholiken in der Großen Kirche, das erst mit dem im Friedenschluss von 1716 vereinbarten Neubau einer katholischen Kirche auf einem landesherrlichen Grundstück im Jahr 1724 endete. Während dieser Zeit war sogar Graf Arnold Moritz Wilhelm, Sohn von Arnold IV. zum katholischen Glauben übergetreten, was zu Auseinandersetzungen wegen seiner Anstellung und Dotierung eines katholischen Hofkaplans führte, wie das Gemeindearchiv belegt (s. LKA EKvW 4.204 Nr. 437). Bereits fünf Jahre später jedoch kam es zur Erbteilung von 1693, bei der Graf Arnold Moritz Wilhelm die Grafschaft Bentheim und sein Cousin Ernst die Grafschaft Steinfurt erhielt.Unter dem Patronat des evangelischen Grafenhauses zu Bentheim-Steinfurt konnte sich das Gemeindeleben in Burgsteinfurt, geleitet von einem Konsistorium, von dessen Sitzungen Protokollauszüge im Archiv erhalten sind (LkA EKvW 4.204 Nr. 913 mit Protokollauszügen des Steinfurter Konsistoriums für die Jahre 1650-1758), in der Folgezeit ungestört etablieren. Auch als die Grafschaft Steinfurt-Bentheim 1810 als mediatisiertes Gebiet unter preußische Landeshoheit fiel, blieb dem Grafen zu Bentheim-Steinfurt (1817 vom preußischen König zum Fürsten erhoben) das Patronat erhalten und besteht bis heute. Ein Gutachten zum Patronatsrecht des Fürstenhauses wurde 1953 von Pfarrer Engel erstellt und befindet sich im Gemeindearchiv (LKA EKvW 4.204 Nr. 431). Lediglich um die Selbstverwaltung des Pfarrvermögens durch die Kirchengemeinde, wie es die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 vorsah, entwickelte sich ein Rechtsstreit mit dem Fürstenhaus. Es ging um den seit alters her bestehenden und auf Stiftungen des Patronatsherrn zurückgehenden Geistlichen Rentamtsfonds, aus dessen Einkünften die vom Patron angestellten Geistlichen besoldet wurden - eine Burgsteinfurter Besonderheit, die ebenfalls bis heute Bestand hat. Nach den im Gemeindearchiv vorliegenden Prozessunterlagen (LKA EKvW 4.204 Nr. 518-521 und 862. Über den Prozessverlauf gibt das Protokollbuch der Rentamtskommission des Presbyteriums, LkA EKvW 4.204 Nr. 517, einen zusammenfassenden Bericht) vertrat Fürst Alexius zu Bentheim-Steinfurt die Position, das Geistliche Rentamt sei niemals als eigenes Stiftungsvermögen sondern seit jeher als Fonds seines Hauses betrachtet und verwaltet worden. Tatsächlich lag auch keine Stiftungsurkunde vor. Das Presbyterium erhob 1836 Klage auf Nachweisung des Rentamtsfonds, dessen Sicherstellung sowie stiftungsmäßige Verwaltung und Verwendung. Nachdem das Oberlandesgericht Münster 1846 der Klage entsprochen und über die Übergabe des Geistlichen Rentamts als Kirchen- und Pfarrvermögen und die Eintragung in das Hypothekenbuch entschieden hatte, folgte 1848 eine Vereinbarung mit dem Fürsten, die das Geistliche Rentamt mit allen Immobilien, Kapitalien, Renten, Prästationen und sonstigem Zubehör als Pfarrvermögen der ev. Gemeinde erklärte, das u.a. zur Besoldung der Pfarrer und zur Unterhaltung der Pfarrwohnungen bestimmt sein sollte. Der Geistliche Rentmeister sollte vom Presbyterium gewählt werden.Zu jener Zeit war die Seelenzahl in der Kirchengemeinde (Stadt und Umland) auf über 3300 angewachsen (Vgl. die Bevölkerungsstatistken in LkA EKvW 4.204 Nr. 580. Bei der Auseinandersetzung um die ursprünglich landrätlich angeordnete (dann zurückgenommene) Aufnahme zweier katholischer Mitglieder in den Vorstand des reformierten (und aus kirchlichem und städtischem) vereinigten Armenfonds (der städtische Magistrat ist rein reformiert) werden in einem Schreiben von Pfarrer Daniel an den Superintendenten vom 14.3.1830 - in LkA EKvW 4.204 Nr. 861, als Bevölkerungszahlen genannt: Von 2500 Bewohnern der Stadt [nicht des ganzen Kirchspiels!] sind 150 jüdisch, 800 katholisch, der Rest reformiert). Die Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts erfasste auch die Stadt und das Fürstenhaus, das Vereinsleben entstand und brachte verschiedene Einrichtungen der Inneren Mission hervor. Mit Unterstützung des Fürstenhauses und spendenfreudiger Burgsteinfurter Familien entstand 1850 aus der Strickschule der erste Kindergarten, und 1854 wurde die Ev. Krankenstiftung mit dem ersten Krankenhaus ins Leben gerufen. 1880 bereits folgte ein Krankenhausneubau, dessen Betrieb mit weiteren Anbauten und zuletzt im Verbund einer GmbH mit dem ehemaligen kath. Johann-Georg-Hospital bis zur Schließung im Jahr 1994 Bestand hatte. Der Ev. Männer- und Jünglingsverein, dessen Überlieferung sich seit 1900 im Gemeindearchiv befindet, erwarb 1887 ein eigenes Vereinshaus, das er 1901/02 der Ev. Kirchengemeinde übereignete (LkA EKvW 4.204 Nr. 809). Da es sich bald als zu klein erwies, plante die Kirchengemeinde ein neues Gemeindehaus (seit 1933: Martin-Luther-Haus) zu bauen. Die Bauakten im Archiv zeugen von den finanziellen Schwierigkeiten infolge des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges und der nachfolgenden Inflation, die das Vorhaben zunächst unmöglich machten. Erst 1928 konnte mit dem Bau begonnen werden, zu dessen Verwirklichung die Gemeindemitglieder mit Spenden und Fuhrdiensten beitrugen (LKA EKvW 4.204 Nr. 810). Das 1934 errichtete und noch nicht sehr stark belegte Ev. Damenstift für ältere Damen bestimmte das Reichskirchenministerium 1938 zum sog. "Sammelvikariat", ein Predigerseminar für DC-Pfarramtskandidaten, die zur Ausgestaltung der Gottesdienste in und um Burgsteinfurt sowie zur Erteilung des Konfirmandenunterrichts herangezogen wurden (s. hierzu: Kampmann, Jürgen, Barmen - Bochum - Burgsteinfurt. Zur theologischen Ortsbestimmung der Deu-schen Christen in Westfalen, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 92/1998, Lengerich 1998, S. 253 ff., hier: S. 269-277). Der Zweite Weltkrieg hinterließ auch in Burgsteinfurt Spuren: Die Kleine Kirche war zerstört, die Große Kirche und beide Pfarrhäuser stark beschädigt. Ohne die Unterstützungen der Westfälischen Diaspora-Diakonie-Hilfe, der Landeskirche und des Landes Nordrhein-Westfalen wären die Reparaturkosten der folgenden Jahre nicht zu bewältigen gewesen. Die Wiederaufbau- und Instandsetzungsmaßnahmen an beiden Kirchen haben in den Bauakten des Gemeindearchivs umfangreich Niederschlag gefunden, darunter auch Dokumentationen und Materialsammlungen, die Pfarrer Rehorst zur Erforschung der Baugeschichte der Großen Kirche bei den umfangreichen Ausgrabungs- und Restaurierungsarbeiten in den 1960er Jahren zusammengestellt hat.Der Zuzug von Ostvertriebenen als weitere Kriegsfolge ließ die Kirchengemeinde stark anwachsen, so dass die Evangelischen in den Filialgemeinden der südlichen Burgsteinfurter Diaspora 1953 als selbständige Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar ausgepfarrt wurden (Damit gingen die 1948 errichteten 3. und 4. Pfarrstellen an die neugegründete Kirchengemeinde über, für Burgsteinfurt wurde im Jahr darauf erneut eine 3. Pfarrstelle errichtet (KABl. 1954, S. 59f.). Damit vollendete sich ein jahrzehntelanger Prozess der Verselbständigung, der - beginnend mit der Gründungsversammlung der sog. "Hausväter" einer zur errichtenden Gemeinde Borghorst 1901 - ebenfalls im Gemeindearchiv dokumentiert ist (LkA EKvW 4.204 Nr. 426, darin auch die oben erwähnte „Gründungsversammlung“, und Nr. 59, zur Errichtung der Borghorster Kirche 1903 s. Nr. 573 und 674). Für die Beherbergung auswärtiger Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums Arnoldinum oder der Mädchenrealschule in Burgsteinfurt wurde 1954 in Trägerschaft eines Vereins das Graf-Arnold-Alumnat eingerichtet: Nachdem man seit 1952 Räume im Mädchenheim einer Spinnerei- und Weberei angemietet hatte, konnte nach zwei Jahren ein eigenes neuerrichtetes Gebäude eingeweiht werden. Von der Gründung und Eröffnung bis zur Schließung im Jahr 1971 geben die Akten mit einigen Fotos und Prospektmaterial im Gemeindearchiv auch über diese Einrichtung der Kirchengemeinde Auskunft. Die Ev. Kirchengemeinde Burgsteinfurt ist zwar selbst von jeher eine große und starke Gemeinde, die zahlreiche evangelische Einrichtungen hervorgebracht hat und das städtische Leben maßgeblich geprägt hat. Die exponierte Lage im katholischen Münsterland jedoch verstärkte das Bewusstsein, den ev. Glauben aufrecht halten zu müssen - nicht nur während der Religionswirren des 17. Jahrhunderts mit den Rekatholisierungsbemühungen des Fürstbischofs von Münster. Wie der Archivbestand belegt, verstand man sich auch über alle nachfolgenden Jahrhunderte hinweg zuweilen als "ev. Bollwerk im katholischen Münsterland", als wichtigen evangelischen Vorposten (LkA EKvW 4.204 Nr. 810) bei großen Entscheidungen z.B. zum Gemeindehausbau oder zu den Restaurierungsprojekten beider Kirchen als auch in alltäglichen Dingen, wie der Zusammensetzung des Armenvorstands oder der Besetzung öffentlicher Ämter.Bei der Diözesaneinteilung der preußischen Kirchenprovinz Westfalen 1818 war die Kirchengemeinde Burgsteinfurt dem Kirchenkreis Tecklenburg zugeteilt worden, 1873 ging sie bei Errichtung des Kirchenkreises Münster an diesen über und zählt seit 1953 zum wiederum ausgepfarrten Kirchenkreis Steinfurt (seit 1972: Steinfurt-Coesfeld, seit 1987: Steinfurt-Coesfeld-Borken; Amtsblatt der Kgl. Reg. Minden 1818 S.358ff., KABl. 1872 S. 93f., 1953 S.3, 1971 S. 200 und 1987 S. 81). Literaturhinweise zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 384-389 und die dort erwähnten Schriften, die sich größtenteils auch im Archiv der Kirchengemeinde befinden
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Burgsteinfurt (Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2007-2010 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 1200 Verzeichnungseinheiten (davon 20 Urkunden in der Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs und 2 Pläne in der Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs). Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1359 bis 2012.
Damit hat die Kirchengemeinde Burgsteinfurt, die ihre Wurzeln in vorreformatorischer Zeit hat und zu den ältesten Kirchengemeinden im Kirchenkreis Steinfurt zählt, ein Archiv überliefert, das die Jahrhunderte relativ verlustlos überstanden hat und somit nicht nur die Geschichte der Kirchengemeinde bis in ihre Anfänge zurück umfassend dokumentiert, sondern darüber hinaus mit seiner Überlieferungsdichte zu einem der wertvolleren evangelischen Kirchengemeindearchive in Westfalen zu zählen ist. Während die frühen (Pergament-)Urkunden, die noch in die katholische Zeit zurückreichen, überwiegend Vermögens- und Grundstücksübertragungen bezeugen, geben die Akten bereits seit Mitte des 17. Jahrhunderts neben der Vermögensverwaltung einen weitreichenden Einblick in die Pfarrstellenbesetzung, die allgemeine Verwaltung und die Bauangelegenheiten der Kirchengemeinde. Zum gottesdienstlichen und kirchlichen Leben in der Gemeinde beginnt die Überlieferung überwiegend im 19. Jahrhundert. Das aufblühende Vereinsleben mit der Jugendarbeit und der Gründung diakonischer Einrichtungen wie z.B. der Ev. Krankenstiftung trägt zur Fülle der Überlieferung aus dieser Zeit bei. Erwähnenswert sind auch die Akten zum Schulwesen, darunter Aufzeichnungen zur Hollicher Schulgeschichte oder die Unterlagen zur Führung des Graf-Arnold-Alumnats in den 1950er-1970er Jahren.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Pappheftern, aus jüngerer Zeit in Stehordnern, vor. Da der Archivbestand im Jahr 1947/49 bereits durch den reisenden Archivar Dr. Ludwig Koechling im Auftrag der Evangelischen Landeskirche verzeichnet worden war, wiesen die Akten bis zu jener Zeit eine alphanumerische Ordnung auf . Wahrscheinlich seit den 1960er Jahren nahm der Burgsteinfurter Gemeindepfarrer i.R. Engel die Ordnung des Archivs bis zu seinem Tode im Jahr 1979 vor. Einbindungen von neuerem Schriftgut in die fadengehefteten älteren Akten mögen in dieser Zeit entstanden sein. Pfarrer Engel - und später sein Amtsnachfolger Pfarrer Rehorst - bereicherten das Archiv durch zahlreiche Handakten und Materialsammlungen wie z.B. zur Instandsetzungen beider Kirchen oder über die Besitzrechte am Burgsteinfurter Armenfonds. Im Gegenzug ist die Verwaltung der Kirchengemeinde in den 1930er und 1940er Jahren allerdings vergleichsweise schlecht dokumentiert, obwohl das Archiv keinerlei Kriegsverluste durch den Zweiten Weltkrieg aufweist. In den 1990er Jahren übernahm der frühere Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes, Herrmann Galler, während seines Ruhestandes bis kurz vor der Übernahme durch das Landeskirchliche Archiv die Pflege des Gemeindearchivs mit der Koechlingschen Ordnung. Da diese alphanumerische Vorordnung durch das Nachsortieren aller bis in die Gegenwart entstandenen Akten stark aufgebrochen worden wäre, mehrere Registraturschichten zugunsten einer recherchefreundlichen Einheit des Bestandes nicht bestehen bleiben sollten und die Übertragung in das Datenbankprogramm des Landeskirchlichen Archivs eine alphanumerische Nummerierung nicht zulässt, wurde eine fortlaufende Durchnummerierung der Akten und einheitliche Neuordnungvorgenommen, wie sie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Die früheren alphanumerischen Signaturen lassen sich jedoch weiterhin nachvollziehen, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Aktenbestand der 1854 gegründeten Ev. Krankenstiftung bzw. des Ev. Krankenhauses war so umfangreich, das ihm ein eigener Gliederungspunkt in der Ordnung des Bestandes zukommt. Nicht nur zur Gründung und Verwaltung (und späteren Schließung) des Krankenhauses geben die Archivalien Auskunft, sondern zahlreiche Krankenhausstatistiken und Krankenaufnahmebücher zeugen vom medizinischen Betrieb. Ein kleiner Teil der Akten wies Aktenzeichen auf, die aus dem in Archivale Nr. 1092 enthaltenen Aktenplan des Krankenhauses entnommen sind. Diese Aktenzeichen sind bei den Titelaufnahmen der Akten als "Altsignatur" vermerkt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.204 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.204 Nr. ...".
Zur Gemeindegeschichte und besonderen Archivalien
Die Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Burgsteinfurt ist eng an die in Burgsteinfurt ansässigen Grafen zu Bentheim-Steinfurt geknüpft, die das Kirchenpatronat von den Edelherren von Steinfurt übernommen hatten. Seit der offiziellen Einführung der lutherischen Lehre durch Graf Arnold II. 1544 in seinen Territorien wurde in der Schlosskapelle und der Kleinen Kirche Burgsteinfurt evangelischer Gottesdienst gehalten. Lediglich die Große Kirche blieb weiterhin in Anspruch der katholischen Johanniterkommende - bis zu dem denkwürdigen Datum, das bis heute als Steinfurter Reformationsfest tradiert wird. Es geht auf ein Ereignis 20 Jahre später, den 25. Januar 1564 zurück: In diesem Jahr übernahm Graf Arnold III. das Patronat über die Große Kirche von dem Johanniterorden. Während der Abendmesse des 25. Januar soll die Gräfin mit ihren Räten, Amtsleuten und Dienern vor den Hochaltar getreten sein und die Frage ihres Sekretärs, ob sie in Übereinstimmung mit dem Willen ihres Mannes den Vorsatz habe, diese Kirche zu reformieren, feierlich bejaht haben. Daraufhin erklärte auch der Priester, dass er der Reformation Glück und Heil wünsche und legte sein Messgewandt für den weiteren Gottesdienstverlauf ab (Die Abschrift eines Briefkonzepts über das Geschehene vom 25. Januar 1564 aus dem Staatsarchiv Münster befindet sich in LkA EKvW 4.204 Nr. 957. Presseberichte zur Bedeutung des Steinfurter Reformationsfestes s. in LkA EKvW 4.204 Nr. 923.). Fortan stand auch die Große Kirche im Dienst der neuen Lehre.
Graf Arnold IV. zu Bentheim, Steinfurt und Tecklenburg reformierte seine Territorien zum zweiten Mal, indem er 1588 eine reformierte Kirchenordnung und den Heidelberger Katechismus einführte. Eine Fotokopie dieser Kirchenordnung sowie eine Abschrift befinden sich im Gemeindearchiv (LKA EKvW 4.204 Nr. 424 und 423). 1591 ging auch die Burgsteinfurter Gemeinde zum reformierten Bekenntnis über. Im selben Jahr gründete Graf Arnold IV. als Gegengewicht zu dem von den Jesuiten in Münster übernommenen Gymnasium Paulinum und zur Ausbreitung der reformierten Lehre die Burgsteinfurter Hohe Schule, das Gymnasium Arnoldinum, erste Universität Westfalens. (Zur Geschichte des Gymnasium Arnoldinum s. R. Rübel, Das Gymnasium Arnoldinum im Wandel der Zeiten, Verlag Winter, Burgsteinfurt 1953).
Während des Dreißigjährigen Krieges standen Grafenhaus und Burgsteinfurter Gemeinde inmitten des katholischen Oberstiftes Münster unerschütterlich zusammen zum evangelischen Glauben und widersetzen sich den Rekatholisierungsbemühungen von Seiten der Steinfurter Johanniterkommende und des Fürstbischofs von Münster. Im Schutz langjähriger kaiserlicher und münsterischer Besetzung der Stadt begann sich eine katholische Gemeinde zu entwickeln. 12 Jahre nach dem Friedensschluss besetzte Fürstbischof von Galen die Stadt erneut und erzwang 1673 das Simultaneum für die Katholiken in der Großen Kirche, das erst mit dem im Friedenschluss von 1716 vereinbarten Neubau einer katholischen Kirche auf einem landesherrlichen Grundstück im Jahr 1724 endete. Während dieser Zeit war sogar Graf Arnold Moritz Wilhelm, Sohn von Arnold IV. zum katholischen Glauben übergetreten, was zu Auseinandersetzungen wegen seiner Anstellung und Dotierung eines katholischen Hofkaplans führte, wie das Gemeindearchiv belegt (s. LKA EKvW 4.204 Nr. 437). Bereits fünf Jahre später jedoch kam es zur Erbteilung von 1693, bei der Graf Arnold Moritz Wilhelm die Grafschaft Bentheim und sein Cousin Ernst die Grafschaft Steinfurt erhielt.
Unter dem Patronat des evangelischen Grafenhauses zu Bentheim-Steinfurt konnte sich das Gemeindeleben in Burgsteinfurt, geleitet von einem Konsistorium, von dessen Sitzungen Protokollauszüge im Archiv erhalten sind (LkA EKvW 4.204 Nr. 913 mit Protokollauszügen des Steinfurter Konsistoriums für die Jahre 1650-1758), in der Folgezeit ungestört etablieren. Auch als die Grafschaft Steinfurt-Bentheim 1810 als mediatisiertes Gebiet unter preußische Landeshoheit fiel, blieb dem Grafen zu Bentheim-Steinfurt (1817 vom preußischen König zum Fürsten erhoben) das Patronat erhalten und besteht bis heute. Ein Gutachten zum Patronatsrecht des Fürstenhauses wurde 1953 von Pfarrer Engel erstellt und befindet sich im Gemeindearchiv (LKA EKvW 4.204 Nr. 431). Lediglich um die Selbstverwaltung des Pfarrvermögens durch die Kirchengemeinde, wie es die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 vorsah, entwickelte sich ein Rechtsstreit mit dem Fürstenhaus. Es ging um den seit alters her bestehenden und auf Stiftungen des Patronatsherrn zurückgehenden Geistlichen Rentamtsfonds, aus dessen Einkünften die vom Patron angestellten Geistlichen besoldet wurden - eine Burgsteinfurter Besonderheit, die ebenfalls bis heute Bestand hat. Nach den im Gemeindearchiv vorliegenden Prozessunterlagen (LKA EKvW 4.204 Nr. 518-521 und 862. Über den Prozessverlauf gibt das Protokollbuch der Rentamtskommission des Presbyteriums, LkA EKvW 4.204 Nr. 517, einen zusammenfassenden Bericht) vertrat Fürst Alexius zu Bentheim-Steinfurt die Position, das Geistliche Rentamt sei niemals als eigenes Stiftungsvermögen sondern seit jeher als Fonds seines Hauses betrachtet und verwaltet worden. Tatsächlich lag auch keine Stiftungsurkunde vor. Das Presbyterium erhob 1836 Klage auf Nachweisung des Rentamtsfonds, dessen Sicherstellung sowie stiftungsmäßige Verwaltung und Verwendung. Nachdem das Oberlandesgericht Münster 1846 der Klage entsprochen und über die Übergabe des Geistlichen Rentamts als Kirchen- und Pfarrvermögen und die Eintragung in das Hypothekenbuch entschieden hatte, folgte 1848 eine Vereinbarung mit dem Fürsten, die das Geistliche Rentamt mit allen Immobilien, Kapitalien, Renten, Prästationen und sonstigem Zubehör als Pfarrvermögen der ev. Gemeinde erklärte, das u.a. zur Besoldung der Pfarrer und zur Unterhaltung der Pfarrwohnungen bestimmt sein sollte. Der Geistliche Rentmeister sollte vom Presbyterium gewählt werden.
Zu jener Zeit war die Seelenzahl in der Kirchengemeinde (Stadt und Umland) auf über 3300 angewachsen (Vgl. die Bevölkerungsstatistken in LkA EKvW 4.204 Nr. 580. Bei der Auseinandersetzung um die ursprünglich landrätlich angeordnete (dann zurückgenommene) Aufnahme zweier katholischer Mitglieder in den Vorstand des reformierten (und aus kirchlichem und städtischem) vereinigten Armenfonds (der städtische Magistrat ist rein reformiert) werden in einem Schreiben von Pfarrer Daniel an den Superintendenten vom 14.3.1830 - in LkA EKvW 4.204 Nr. 861, als Bevölkerungszahlen genannt: Von 2500 Bewohnern der Stadt [nicht des ganzen Kirchspiels!] sind 150 jüdisch, 800 katholisch, der Rest reformiert).
Die Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts erfasste auch die Stadt und das Fürstenhaus, das Vereinsleben entstand und brachte verschiedene Einrichtungen der Inneren Mission hervor. Mit Unterstützung des Fürstenhauses und spendenfreudiger Burgsteinfurter Familien entstand 1850 aus der Strickschule der erste Kindergarten, und 1854 wurde die Ev. Krankenstiftung mit dem ersten Krankenhaus ins Leben gerufen. 1880 bereits folgte ein Krankenhausneubau, dessen Betrieb mit weiteren Anbauten und zuletzt im Verbund einer GmbH mit dem ehemaligen kath. Johann-Georg-Hospital bis zur Schließung im Jahr 1994 Bestand hatte. Der Ev. Männer- und Jünglingsverein, dessen Überlieferung sich seit 1900 im Gemeindearchiv befindet, erwarb 1887 ein eigenes Vereinshaus, das er 1901/02 der Ev. Kirchengemeinde übereignete (LkA EKvW 4.204 Nr. 809). Da es sich bald als zu klein erwies, plante die Kirchengemeinde ein neues Gemeindehaus (seit 1933: Martin-Luther-Haus) zu bauen. Die Bauakten im Archiv zeugen von den finanziellen Schwierigkeiten infolge des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges und der nachfolgenden Inflation, die das Vorhaben zunächst unmöglich machten. Erst 1928 konnte mit dem Bau begonnen werden, zu dessen Verwirklichung die Gemeindemitglieder mit Spenden und Fuhrdiensten beitrugen (LKA EKvW 4.204 Nr. 810).
Das 1934 errichtete und noch nicht sehr stark belegte Ev. Damenstift für ältere Damen bestimmte das Reichskirchenministerium 1938 zum sog. "Sammelvikariat", ein Predigerseminar für DC-Pfarramtskandidaten, die zur Ausgestaltung der Gottesdienste in und um Burgsteinfurt sowie zur Erteilung des Konfirmandenunterrichts herangezogen wurden (s. hierzu: Kampmann, Jürgen, Barmen - Bochum - Burgsteinfurt. Zur theologischen Ortsbestimmung der Deu-schen Christen in Westfalen, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 92/1998, Lengerich 1998, S. 253 ff., hier: S. 269-277).
Der Zweite Weltkrieg hinterließ auch in Burgsteinfurt Spuren: Die Kleine Kirche war zerstört, die Große Kirche und beide Pfarrhäuser stark beschädigt. Ohne die Unterstützungen der Westfälischen Diaspora-Diakonie-Hilfe, der Landeskirche und des Landes Nordrhein-Westfalen wären die Reparaturkosten der folgenden Jahre nicht zu bewältigen gewesen. Die Wiederaufbau- und Instandsetzungsmaßnahmen an beiden Kirchen haben in den Bauakten des Gemeindearchivs umfangreich Niederschlag gefunden, darunter auch Dokumentationen und Materialsammlungen, die Pfarrer Rehorst zur Erforschung der Baugeschichte der Großen Kirche bei den umfangreichen Ausgrabungs- und Restaurierungsarbeiten in den 1960er Jahren zusammengestellt hat.
Der Zuzug von Ostvertriebenen als weitere Kriegsfolge ließ die Kirchengemeinde stark anwachsen, so dass die Evangelischen in den Filialgemeinden der südlichen Burgsteinfurter Diaspora 1953 als selbständige Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar ausgepfarrt wurden (Damit gingen die 1948 errichteten 3. und 4. Pfarrstellen an die neugegründete Kirchengemeinde über, für Burgsteinfurt wurde im Jahr darauf erneut eine 3. Pfarrstelle errichtet (KABl. 1954, S. 59f.). Damit vollendete sich ein jahrzehntelanger Prozess der Verselbständigung, der - beginnend mit der Gründungsversammlung der sog. "Hausväter" einer zur errichtenden Gemeinde Borghorst 1901 - ebenfalls im Gemeindearchiv dokumentiert ist (LkA EKvW 4.204 Nr. 426, darin auch die oben erwähnte „Gründungsversammlung“, und Nr. 59, zur Errichtung der Borghorster Kirche 1903 s. Nr. 573 und 674).
Für die Beherbergung auswärtiger Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums Arnoldinum oder der Mädchenrealschule in Burgsteinfurt wurde 1954 in Trägerschaft eines Vereins das Graf-Arnold-Alumnat eingerichtet: Nachdem man seit 1952 Räume im Mädchenheim einer Spinnerei- und Weberei angemietet hatte, konnte nach zwei Jahren ein eigenes neuerrichtetes Gebäude eingeweiht werden. Von der Gründung und Eröffnung bis zur Schließung im Jahr 1971 geben die Akten mit einigen Fotos und Prospektmaterial im Gemeindearchiv auch über diese Einrichtung der Kirchengemeinde Auskunft.
Die Ev. Kirchengemeinde Burgsteinfurt ist zwar selbst von jeher eine große und starke Gemeinde, die zahlreiche evangelische Einrichtungen hervorgebracht hat und das städtische Leben maßgeblich geprägt hat. Die exponierte Lage im katholischen Münsterland jedoch verstärkte das Bewusstsein, den ev. Glauben aufrecht halten zu müssen - nicht nur während der Religionswirren des 17. Jahrhunderts mit den Rekatholisierungsbemühungen des Fürstbischofs von Münster. Wie der Archivbestand belegt, verstand man sich auch über alle nachfolgenden Jahrhunderte hinweg zuweilen als "ev. Bollwerk im katholischen Münsterland", als wichtigen evangelischen Vorposten (LkA EKvW 4.204 Nr. 810) bei großen Entscheidungen z.B. zum Gemeindehausbau oder zu den Restaurierungsprojekten beider Kirchen als auch in alltäglichen Dingen, wie der Zusammensetzung des Armenvorstands oder der Besetzung öffentlicher Ämter.
Bei der Diözesaneinteilung der preußischen Kirchenprovinz Westfalen 1818 war die Kirchengemeinde Burgsteinfurt dem Kirchenkreis Tecklenburg zugeteilt worden, 1873 ging sie bei Errichtung des Kirchenkreises Münster an diesen über und zählt seit 1953 zum wiederum ausgepfarrten Kirchenkreis Steinfurt (seit 1972: Steinfurt-Coesfeld, seit 1987: Steinfurt-Coesfeld-Borken; Amtsblatt der Kgl. Reg. Minden 1818 S.358ff., KABl. 1872 S. 93f., 1953 S.3, 1971 S. 200 und 1987 S. 81).
Literaturhinweise zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 384-389 und die dort erwähnten Schriften, die sich größtenteils auch im Archiv der Kirchengemeinde befinden
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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