Hans Heyden, Gotteshausmeister, bescheinigt, daß in seiner Gegenwart und mit Einwilligung ihres (andern?) Treuhänders, des Schultheißen Clausen Mulners, Frau Els Eysingin von Haßlach, dem Cuntz Rodten 47 fl. auf treue Hand hinterlegt hat, die er ihr auf ihren Wunsch und mit Wissen zurückgeben muß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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