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Bericht über den Kunstkammersturz von 1775/76
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1.) Bericht über den Sturz der Kunstkammer (Konzept, unvollendet, zum Inhalt vgl. Nr. 2 b)), 1 Schr. (12 Seiten), o.D. (1776)
2.) Bericht der Sturzdeputation (Bruchstück) und darauf ergangenes Dekret des Herzogs, 5 Foliobogen, 1776
a) Kopie eines herzoglichen Dekrets vom 17. September 1776 (Original als späterer Zusatz in Nr. 2 b)):
Das Dekret setzt fest, dass die in der Rumpelkammer befindlichen und in Ausschuss gebrachten Stücke bis zu einer persönlichen Kontrolle durch den Herzog aufbewahrt werden sollen. Ferner sollen Stücke, die in das Haus der Gräfin von Hohenheim sowie in die Bibliothek abgegeben wurden, wieder in das Inventar der Kunstkammer aufgenommen werden, jedoch die restlichen in der Kunstkammer verbliebenen Gemälde in die Gemäldegalerie an den Direktor Guibal abgegeben werden sollen. Schließlich soll die anno 1773 von Professor Johann Friedrich Vischer erbetene Legitimierung für die Abgabe von Pretiosen an das Kabinett der Gräfin von Hohenheim (vgl. A 20 a Bü 90 Nr. 4) endlich erteilt werden.
b) Bericht über den Kunstkammersturz von 1775/6:
Die Unterzeichneten berichten: Professor Johann Friedrich Vischer stellte den Antrag auf die Durchführung einer Inventur der ihm anvertrauten herzoglichen Kunstkammer, begründet durch die erheblichen Veränderungen, welchen die Sammlung seit seinem Stellenantritt 1762 durch Abgaben nach Ludwigsburg und die Diebstähle des Kammerrats (Christian Gottlieb) Drescher unterworfen gewesen sei. Das Oberhofmarschallamt befahl daraufhin die Durchführung des im Spätjahr 1775 begonnenen Sturzes auf der Grundlage der Inventare von 1762. Auf Anregung von Antiquar Vischer wurden zahlreiche beschädigte oder wertlose Stücke ausgesondert, geprüft, repariert und in den Schubladen von Tisch B sowie Kasten D, J und T V der Kunstkammer gelagert. Diese Stücke sind in den Verzeichnissen Nr. 1-4 festgehalten (d.h. A 20 a Bü 99 bis 103). Die reparierten Stücke sind ebenso wie die im Verzeichnis Nr. 5 beschriebenen, in der Rumpelkammer gelagerten Stücke (d.h. A 20 a Bü 104 und 105) nach Ansicht der Unterzeichneten nicht für eine öffentliche Zurschaustellung geeignet. Verzeichnis Nr. 6 enthält die Zuwächse (d.h. A 20 a Bü 35 Nr. 4 a), Nr. 7 die Verluste der Kunstkammer seit 1762 (d.h. A 20 a Bü 35 Nr. 4 b), wobei die verlorenen Objekte, welche besonderen Wert besitzen, mit Rötelstrichen gekennzeichnet sind. Die Ursachen für Zuwächse und Verluste wurden durch Professor Vischer in der Anlage Nr. 8 zusammengefasst (d.h. A 20 a Bü 92 Nr. 3). Einzige Verlustursache sind die Diebereien des Kammerrats Drescher. Unter den Zuwächsen existiert für das 1760 hinzugekaufte Prinz Louissche Muschelkabinett (d.h. eine dem Herzog Ludwig Eugen im Jahr 1760 abgekaufte Sammlung, vgl. A 20 a Bü 160 Nr. 6) ein gesondertes Inventar, das mit Nr. 9 bezeichnet ist (d.h. A 20 a Bü 160 Nr. 6 a). Das neue Gesamtinventar wurde nach dem Vorbild des Alten kastenweise abgefasst, kommt jedoch durch die geplante Verlagerung (ins Herrenhaus am Stuttgarter Marktplatz, vgl. A 20 a Bü 112) und die wahrscheinliche Einordnung in neue Schränke voraussichtlich "widerum zu einiger Veränderung". Die nach Ludwigsburg ins Haus der Gräfin von Hohenheim sowie an die Bibliothek abgegebenen Stücke wurden wieder in das Inventar eingetragen, damit sie weiterhin als Teile der herzoglichen Sammlung erkennbar sind. Die Gemälde, die am neuen Lagerort der Sammlung keinen Platz haben werden, wurden im Verzeichnis Nr. 10 dokumentiert und dem Direktor der Gemäldegalerie, Guibal, übergeben (d.h. A 20 a Bü 107). Schließlich umfasst Verzeichnis Nr. 11 die im Februar 1773 in das Haus der Gräfin von Hohenheim abgegebenen Stücke, für deren Abgabe der Antiquar Vischer noch um Legitimation bittet (d.h. A 20 a Bü 90 Nr. 4). Der Bericht ist gezeichnet von (Regierungs- und Hofrat Johann Friedrich) Kauffmann und (Expeditionsrat Christian Wilhelm) Flattich.
Dem Bericht nachträglich zugefügt ist ein herzogliches Dekret mit Datum 31. August und 17. September 1776 (zum Inhalt siehe Nr. 2 a)).
c) Partielles Konzept des Sturzberichtes (Nr. 2 b)) mit einer älteren Textvariante und fragmentarischen Notizen aus anderem Zusammenhang.
3.) Bericht des Professors Vischer über die Ursachen von Zuwachs und Abgängen in der Kunstkammer, 2 Schr., 1776
Der Antiquar Professor Johann Friedrich Vischer berichtet am 17. Juli 1776 auf Anfrage der Sturzdeputation des Oberhofmarschallamts über die Ursachen von Zuwachs und Abgang in der Kunstkammer. Als ausschließliche Ursache für Verluste nennt er den Diebstahl durch Christian Gottlieb Drescher und verweist auf ein von ihm 1772 "gleich nach dem ersten Drescherischen Einbruch" abgefasstes Verzeichnis der gestohlenen Objekte (vgl. A 20 a Bü 35 Nr. 4), Dokumente zur Auffindung eines Teils des Diebesgutes und Verhörsakten zu diesem Fall. Im Hinblick auf die Zuwächse gibt er an, dass er einen Teil Gegenstände erst nach der anlässlichen seines Amtsantritts 1762 durchgeführten Inventur in den Repositorien aufgefunden habe. Weiter sei ein Kästlein mit Muscheln, "Artefacten und figurirten Steinen", das mit der Gesnerischen Sammlung angekauft wurde, ebenfalls erst nach dieser Inventur im Einzelnen erfasst worden. Schließlich seien nach Abfassung des Inventars neue Stücke an die Kunstkammer abgegeben worden, die Vischer jeweils im Inventar hinzugefügt habe. Zum Abschluss bittet Vischer um Erteilung der Legitimation für die im Februar 1773 erfolgten Abgaben an das Pretiosen- und Naturalienkabinett im Haus der Gräfin von Hohenheim.
4.) Notizen zum Sturz der Kunstkammer von 1775/76, 1 Schr., o.D.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.