Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen [Heinrich] Sittich von Breidenbach (Breitbach), Deutschordenskomtur zu Ober-Flörsheim (Heren Flerßheim), einer- sowie Morell und Richard, zwei Knechten, andererseits wegen etlicher "entwertt" Pferde und der pfälzischen Haft der Knechte einen Vertrag seiner Räte: [1.] Die Knechte sollen gegen Urfehde aus dem Gefängnis unter der Bedingung freigelassen werden, dass sie sich deshalb nicht gegen den Pfalzgrafen oder die Seinen wenden und auch nichts gegen den Deutschen Orden, den Komtur oder das Haus Flörsheim unternehmen. Sollten die Knechte Forderungen haben, sollen sie dafür den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder dort, wo er es hinweist, wählen. [2.] Wenn die genannten Pferde des Komturs noch im Gebiet der Pfalz sind und vom Komtur angezeigt werden, sollen sie ihm zustehen. [3.] Beide Seiten haben diesen Vertrag angenommen.