Lokalkommissariat (Bestand)
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C 1
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe C: Amtliche Provenienzen der bayerischen Zeit >> C 1 - Lokalkommissariat
Mit der Kreiseinteilung Bayerns nach 1806 wurde Nürnberg 1808 zur Hauptstadt des neugebildeten Pegnitzkreises und damit Sitz des Generalkreiskommissars. Mit einer ersten Kreisreform 1810 erfolgte die Eingliederung des Pegnitzkreises in den Rezatkreis mit der Hauptstadt Ansbach, das Generalkreiskommissariat in Nürnberg wurde aufgelöst. Als staatliche Verwaltungsbehörde wurde statt dessen ein Stadtkommissariat, auch "Lokalkommissariat" bezeichnet, als eine der Kreisregierung in Ansbach gleichgestellte Behörde eingerichtet, deren Wirkungskreis sich auf alle Teile der Staatsverwaltung und der öffentlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der Polizeiaufgaben und - ab 1811 - der Vermögensverwaltung bezog. Im Vorfeld der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung durch das bayerische Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurde das Stadt- bzw. Kommunalkommissariat 1817 dem Generalkommissariat des Rezatkreises einverleibt.Erste Akten zum Bestand dürften bereits vor 1900 an das StadtAN gelangt sein. Sie wurden 1901 erstmals verzeichnet. Weiteren Zugang erhielt der Bestand 1922/23. Dem derzeitigen, 1999 in eine Datei umgearbeiteten Findmittel liegt eine Verzeichnung von 1950 zugrunde, die im Zuge der technischen Aufarbeitung des Bestands während einer AB-Maßnahme 1988 überarbeitet wurde. 2006 erfolgte die Eingabe in die FAUST-Datenbank.Es handelt sich um einen Bestand von umfassender Bedeutung. Er enthält neben Archivalien zu allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten und den Protokollen des Stadtkommissariats als Stiftungskuratel Material zum Steuerwesen, zu polizeilichen Angelegenheiten (Sicherheitspolizei, Feuerpolizei, Medizinalwesen), zur Armenpflege, zu Verkäufen, Verpachtungen und Rechtsangelegenheiten, Ein- und Auswanderungen, Steuern und Abgaben sowie Militär- und Bausachen und Angelegenheiten der Stiftungen allgemein. Weitere Akten der Provenienz befinden sich beim Staatsarchiv Nürnberg.
lfd. Meter: 4,00; Einheiten: 251
Bestand
Deutsch
Abgaben; Ansbach; Armenpflege; Auswanderung; Bausachen; Bayern, Kreiseinteilung nach 1806; Bayern, Kreisreform 1810; Ein- und Auswanderungen; Feuerpolizei; Gemeindeedikt 17.5.1818; Generalkomomissariat; Generalkreiskommissariat; Kommunalkommissariat; Kreiseinteilung nach 1806; Kreisreform 1810; Lokalkommissariat (Bestand); Medizinalwesen; Militärsachen; Pegnitzkreis; Polizeiliche Angelegenheiten; Rechtsangelegenheiten; Rezatkreis; Sicherheitspolizei; Stadtkommissariat; Steuern; Steuerwesen; Stiftungsangelegenheiten; Verkäufe; Verpachtungen; Verwaltungsangelegenheiten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ