Vor Johan Meckinck, Klevischen Richter zu Emmerich etc., bezeugt Herman Dorenbus, dass er vor einiger Zeit dem Gherit van der Wilten ein Haus auf der Wild erbaut und dafür 25 rheinische Gulden und die Berechtigung, die Fischerei während des Hausbaues namens des Bauherrn auszuüben erhalten habe. Dagegen habe die Äbtissin von Elten kein Fischereihaus dort besessen. Zeugen: Herman van Ophaven genannt van Nymegen, Ot van dem Kirckhoff und Johan Meckinck, Johans Sohn. D. op sente Dyonisius dach. Original. Pergament, abhängendes Siegel des Richters ab.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner