Bürgermeister Cord Lange und Ratsmann Meyne Tobing bekunden einen Erbvertrag, abgeschlossen zwischen Bürgermeister Hinr. Tobing, dessen Ehefrau Elzebe und ihrem Bruder Joh. Semmelbecker über den näher bezeichneten Nachlass des Ratsmannes Joh. Semmelbecker.

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