Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den Entscheid seines Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach im Streit zwischen Philipp Schenk von Erbach einer- und Philipp von Hirschberg (Hirsberg) andererseits wegen des sogenannten "Bickenbacher" Zehnten in der Großsachsener (Großsachsenheimer) Mark gelegen: Der Hirschberger hat Abstand von seiner Gerechtigkeit genommen, den Zehnten dem Schenken übergeben und so zugestellt, dass dieser Zehnt, Zugehörung und Gerechtigkeit genießen und gebrauchen soll. Außerdem hat er versprochen, dem Schenken auch alle dazugehörigen Briefe, Register oder Zettel zu übergeben. Danach soll die Sache geschlichtet sein. Da der Zehnt vom Fürstentum der Pfalz zu Lehen herrührt, gibt der Pfalzgraf seine Zustimmung, jedoch ohne Schaden an seiner Mannschaft, seiner Lehenschaft oder seinem Lehenrecht. Zur Besiegelung bittet er den Hofmeister als Schlichter (teidinger) hinzu. Beide Streitparteien versprechen die Einhaltung.