Acta priora, möglicherweise Q 8* des Verfahrens RKG 710 (B 1940/5821)). Dietrich de Pütt und Niclas Elswick als Schwiegersöhne des Tilman Roberts hatten auf Herausgabe der Hälfte des Besitzes, der während der Ehe von Tilmans Schwester Mechtel Roberts mit Jennis Lucken erworben worden war, geklagt als Erben der kinderlos und intestat verstorbenen Mechtel. Die Klage war nach dem Tode Luckens als leibzuchtberechtigten Ehemanns gegen dessen Witwe Maria von Keucken und die Vormünder der unmündigen Tochter aus dieser Ehe, Ida (später deren Ehemann Leonard von dem Broich), gerichtet. Im Verfahren war strittig, welcher Besitz de facto während dieser Ehe erworben worden war (strittig insbesondere ein Haus auf der Hohen Straße in Heinsberg) und ob er als während der Ehe erworben gelten müsse, da aus dem Kauf resultierende Schulden später abgetragen worden seien. Die RKG- Appellation wurde gegen das Urteil vom 17. März 1617 eingelegt, das Herausgabe der Hälfte des benannten Besitzes und der daraus gezogenen Einnahmen seit dem Tode Luckens anordnete. Dem Hofgerichtsverfahren waren 1604 kommissarische Untersuchungs- und Güteverhandlungen vorausgegangen, die wegen stadtkundig zu befürchtender Parteilichkeit des ordentlichen (Stadt-)-Gerichtes auf Hofgerichtskommission 1604 durch Jacob Kirberg gen. Haen, Rentmeister zu Heinsberg, durchgeführt worden waren.