Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund republikanischer Kriegsteilnehmer (Bestand)
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BArch RY 12
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Organisationen, Verbände und Wirtschaftsunternehmen >> Militärische Traditions- und Interessenverbände
1928-1933
Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsbanner wurde am 22.02.1924 in Magdeburg gegründet. Es verfolgte das Ziel, die Kriegsteilnehmer, die auf dem Boden der parlamentarisch-demokratischen Republik standen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, zur Verteidigung der Republik zusammenzufassen. Nachdem zunächst nur Kriegsteilnehmer Mitglied wurden, kamen schon bald Männer ohne Kriegserfahrungen und auch Jugendliche hinzu. Letztere wurden seit 1926 im "Jungbanner" organisiert. Das Reichsbanner gliederte sich in die Bundesleitung/Bundesvorstand, Gaue, Kreisverbände und Ortsvereine. Den Vorsitz im Bundesvorstand, mit Sitz in Magdeburg, hatte von 1924 bis 1932 Otto Hörsing sowie 1932 und 1933 Karl Höltermann (beide SPD). Dem Bundesvorstand stand ein Reichsausschuß beratend zur Seite. In ihm waren führende Persönlichkeiten der SPD, der DDP und des Zentrums vertreten. Zur Bündelung der Kräfte schloss sich das Reichsbanner angesichts der Erstarkung des Nationalsozialismus am 16.12.1931 mit der SPD, den freien Gewerkschaften und verschiedenen Arbeitersportorganisationen zur "Eisernen Front" zusammen, was jedoch die Zerschlagung der Weimarer Republik nicht mehr verhindern konnte. In den Monaten März bis Mai 1933 wurde das Reichsbanner in ganz Deutschland verboten.
Bestandsbeschreibung: Der Bestand, der nur Splitter der eigentlichen Überlieferung des Reichsbanners enthält, wurde im Jahre 1966 vom DZA an das ZPA der SED übergeben. Er enthält Rundschreiben, Tätigkeitsberichte, Abrechnungen und Schriftwechsel des Reichsbanners und des Jungbanners aus den Gauen Oberbayern-Schwaben, Niederschlesien und Berlin-Brandenburg. Daneben sind auch Flugblätter und Mitteilungsblätter des Jungbanners überliefert.
Erschließungszustand: Online-Findbuch in ARGUS
Umfang, Erläuterung: 8 AE
Zitierweise: BArch RY 12/...
Bestandsbeschreibung: Der Bestand, der nur Splitter der eigentlichen Überlieferung des Reichsbanners enthält, wurde im Jahre 1966 vom DZA an das ZPA der SED übergeben. Er enthält Rundschreiben, Tätigkeitsberichte, Abrechnungen und Schriftwechsel des Reichsbanners und des Jungbanners aus den Gauen Oberbayern-Schwaben, Niederschlesien und Berlin-Brandenburg. Daneben sind auch Flugblätter und Mitteilungsblätter des Jungbanners überliefert.
Erschließungszustand: Online-Findbuch in ARGUS
Umfang, Erläuterung: 8 AE
Zitierweise: BArch RY 12/...
Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund republikanischer Kriegsteilnehmer, 1928-1933
9 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ