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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Philipp Forstmeister von Gelnhausen und dem Kaplan [Jörg] zu Lichtenklingen Irrungen wegen etlicher Worte gehalten haben, die der Kaplan vor dem kurpfälzischen Großhofmeister, Marschall, Vogt [zu Heidelberg], dem Johannes Goldschmied und anderen über Philipp Forstmeister gesagt haben soll. Nachdem dieser wegen Ehrverletzung einen Rechtsaustrag forderte, hat Kurfürst Philipp beide zum heutigen Tag persönlich verhört. Der Kaplan hat verlauten lassen, dass er die Worte nicht zu oder gegen Philipp Forstmeister, sondern allein zur Handhabung seiner Rechte und nach Notdurft gesagt habe. Zur Vermeidung weiterer Kosten hat Kurfürst Philipp zwischen den Parteien beredet, dass die angestrengte Klage vor dem Dekan des Heiliggeiststifts alsbald nicht weiter fortgeführt wird, sondern in mittlerer Zeit ein Tag zum Augenschein mit den Parteien, Vertretern der Zent [Wald-Michelbach] und wer sonst dazu notwendig wäre, anberaumt wird. Der Pfalzgraf will dann eine gütliche Einigung anstrengen, bei einem Scheitern soll dies den Parteien an ihren Rechten unschädlich sein. Im Streit zwischen Philipp Forstmeisters Untertanen zu Eiterbach und dem Hofmann des Kaplans, namentlich über etliche Hafer und Stroh und "das er sie uber arn oder uber zacken han soll", sollen die von Eiterbach dem Hofmann Hafer und Stroh wiedergeben, dieser dagegen den künftigen Entscheid des Gerichts zu Wald-Michelbach wegen der Forderungen der Gemeinde annehmen. Beide Parteien haben diese Vereinbarung angenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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