Papst Gregor XI. erteilt, nachdem der Zisterzienserorden ihm eine Sublevation von 30.000 fl. Goldes binnen zwei Jahren zu zahlen versprochen, den Äbten von Citeaux und Clairvaux, welche diese Summe als Darlehn aufgenommen und ihm vorgestreckt hätten, Vollmacht, diejenigen Klostervorstände, welche sich bei Erstattung der auf sie fallenden Quote säumig oder widerspenstig gezeigt, durch Strafen zur Erfüllung dieser Pflicht anzuhalten. Datum apud Villam Novam Avinionensis dioecesis, XVI Kal. Septembris pontif. nostri anno quinto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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