Johann Ull von Burlafingen [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürger Wilhelm Rot und Wilhelm Ott, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], den Hof des Spitals in Burlafingen, den zuvor sein verstorbener Vater bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in eigener Person zu bewirtschaften und ihn in gutem Kulturzustand zu halten. Aus dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er ohne Erlaubnis der Spitalpfleger nur Holz zur Reparatur seiner Wagen und Gerätschaften entnehmen. Von dem Hof liefert der dem Spital zwei Jahre lang jährlich 23 Imi Roggen und in jedem dritten Jahr 23 Imi Einkorn ("ainkurn") sowie jährlich 43 Imi Hafer, 7 Pfund und 3 Schilling Heugeld, 6 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, 3 Gänse, 1 Muth Öl und 200 Eier nach Ulm. Bei seinem Abzug von dem Hof steht dem Spital eine Weglöse in Höhe von 5 Pfund Heller zu. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnis in der Lieferung der Abgaben können ihm die Spitalpfleger den Hof wieder entziehen. In diesem Fall sind sie auch nicht verpflichtet, ihm die 26 rheinischen Gulden, die er bei der Verleihung des Hofes als Handlohn entrichtet hat, zurückzuerstatten.