Frauenklinik, Verwaltungsakten (Bestand)
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UAT 335/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> E Klinikum >> Ee Frauenklinik >> Frauenklinik (1838/1849-)
1853-1980
Bestandsbeschreibung: Übernommen: 1981-1986.
Der Bestand UAT 335 enthält wesentliche Teile aus der Registratur der Universitätsfrauenklinik Tübingen. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass in den letzten Jahrzehnten aufgrund unsachgemäßer Verwahrung des nicht mehr für die laufenden Geschäfte benötigten Verwaltungsschriftguts wichtige Teile des älteren Registraturguts verlorengegangen sind. Ein erster Teil des 4,1 Regalmeter umfassenden und vorwiegend in Stehordnern untergebrachten Fonds gelangte im Rahmen einer Krankenblattablieferung im Dezember 1981 in das Universitätsarchiv (Akzession 85/81), ein weiterer Teil wurde im Juni 1982 vor Ort im Krankenblattmagazin der Frauenklinik entdeckt und übernommen (Akzession 53/82), die dritte Ablieferung im September 1983 umfasste dann vorwiegend Akten aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg (Akzession 63/83). Das Schwergewicht der Überlieferung liegt im 20. Jahrhundert, doch reicht die Laufzeit einiger Faszikel in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück.
Bei dem lückenhaften und heterogenen Charakter des Materials waren die seitens des Registraturbildners befolgten Ordnungsprinzipien nur noch schwer erkennbar. Die Korrespondenz der Klinikleitung, die auch den Kern der Überlieferung darstellt, scheint chronologisch organisiert gewesen zu sein; daneben sind Ansätze zur Sachaktenbildung festzustellen. Bei der archivischen Verzeichnung des Bestandes wurde keine völlige Neuordnung der einzelnen Schriftguteinheiten vorgenommen, sondern der Seriencharakter in der Regel belassen. In einigen Fällen wurden allerdings bereits formierte Sachakten ergänzt oder neue Betreffe gebildet. Auf dem Papier wurde eine Gliederung in vier Hauptgruppen entworfen. Außerdem erfolgte eine Umbettung des älteren Materials in Archivschatullen.
Dem Umstand, dass sich in dem aus der Frauenklinik abgelieferten Verwaltungsschriftgut auch Privatkorrespondenz des langjährigen Klinikdirektors Prof. Dr. August Mayer befand und zum anderen der ebenfalls im Universitätsarchiv verwahrte Nachlass Prof. August Mayers (UAT 150) einige provenienzmäßig eindeutig in den administrativen Bereich gehörige Vorgänge enthielt, wurde durch eine behutsame Bereinigung zwischen den beiden Beständen Rechnung getragen (siehe Aktenvermerk vom 25.5.1983 AZ 311-49).
1993 wurden einzelfallbezogene Schriftstücke betreffend eugenische Sterilisierungen in der Zeit des Nationalsozialismus aus den Faszikeln 335/14 und 335/73 entnommen und einzeln in einem separaten TUSTEP-Repertorium verzeichnet. Dabei wurde jeweils Name und Geburtsname, Geburtsdatum und Herkunftsort sowie die Laufzeit erfasst. Bezogen sich Schriftstücke auf mehrere namentlich genannte Einzelpersonen, so wurden Kopien angefertigt. (Das gilt nicht für die Namensliste der Sterilisierten aus dem Kreis Hechingen. Signatur: UAT 335/331). Die namentlich verzeichneten Sterilisierungsfälle wurden beim Datenimport nach ACTApro in den Klassifikationszweig 2.2 Zwangssterilisierungen: Einzelfälle integriert. Aus Datenschutzgründen wurde dieser Klassifikationszweig für eine Online-Stellung gesperrt.
Im Einzelfall ist zusätzlich zu den hier nachgewiesenen Unterlagen mit dem Vorhandensein einer Krankenakte zu rechnen. Eine Krankenakte wurde jedoch nicht angelegt, wenn der Eingriff ambulant vorgenommen und die Patientin unmittelbar nach der Operation in eine andere Klinik verlegt wurde. Dies war insbesondere bei Patientinnen der Nervenklinik der Fall. Nachgetragen wurden im Februar 2004 weitere Unterlagen, die im Sommer 2002 in das Universitätsarchiv gelangt waren.
Bei der Benutzung sind sind die üblichen Schutzfristen nach Landesarchivgesetz von Baden-Württemberg zu beachten. Insbesondere die personenbezogenen Unterlagen zu Vergewaltigungen und Sterilisationen fallen zusätzlich unter die personenbezogenen Schutzfristen sowie die Schutzfristen über besondere Geheimhaltung (hier: Patientengeheimnis) nach Bundesarchivgesetz.
Tübingen, im Dezember 1985 / im November 2004
H. A. Gemeinhardt / Johannes Michael Wischnath
Inhalt:
Administrative und medizinische Aufgabenerfüllung (UAT 335/1-12, 49-51, 59-60, 66-68, 82, 341: 22 Nrn, 1853-1973).
Eugenische Sterilisierungen 1934-1943 (UAT 335/13-14, 73, 83-335, 347: 250 Nrn, 1933-1945).
Sterilisierungen aus medizinischer Indikation (UAT 335/348-351: 4 Nrn, 1935-1947).
Vergewaltigungen 1945 (UAT 335/346, 352-356: 6 Nrn, 1945-1948).
Personal (UAT 335/23-32, 75, 77-80, 332: 16 Nrn, 1890-1979).
Haushalt, Rechnungswesen (UAT 335/33-41, 81: 10 Nrn, 1913-1980).
Bauangelegenheiten (UAT 335/17-22: 6 Nrn, 1889-1941).
Fakultät und Universitätsangelegenheiten (UAT 335/52-53, 57-58, 76: 5 Nrn, 1958-1977).
Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten (UAT 335/42-48, 54-56, 61-63: 13 Nrn, 1913-1972).
Kongresse, Wissenschaftliche Tätigkeit, Berufsständische Belange (UAT 335/15-16, 64-65, 69-72, 74, 336-340, 342-345: 18 Nrn, 1929-1977) u.a.
Der Bestand UAT 335 enthält wesentliche Teile aus der Registratur der Universitätsfrauenklinik Tübingen. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass in den letzten Jahrzehnten aufgrund unsachgemäßer Verwahrung des nicht mehr für die laufenden Geschäfte benötigten Verwaltungsschriftguts wichtige Teile des älteren Registraturguts verlorengegangen sind. Ein erster Teil des 4,1 Regalmeter umfassenden und vorwiegend in Stehordnern untergebrachten Fonds gelangte im Rahmen einer Krankenblattablieferung im Dezember 1981 in das Universitätsarchiv (Akzession 85/81), ein weiterer Teil wurde im Juni 1982 vor Ort im Krankenblattmagazin der Frauenklinik entdeckt und übernommen (Akzession 53/82), die dritte Ablieferung im September 1983 umfasste dann vorwiegend Akten aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg (Akzession 63/83). Das Schwergewicht der Überlieferung liegt im 20. Jahrhundert, doch reicht die Laufzeit einiger Faszikel in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück.
Bei dem lückenhaften und heterogenen Charakter des Materials waren die seitens des Registraturbildners befolgten Ordnungsprinzipien nur noch schwer erkennbar. Die Korrespondenz der Klinikleitung, die auch den Kern der Überlieferung darstellt, scheint chronologisch organisiert gewesen zu sein; daneben sind Ansätze zur Sachaktenbildung festzustellen. Bei der archivischen Verzeichnung des Bestandes wurde keine völlige Neuordnung der einzelnen Schriftguteinheiten vorgenommen, sondern der Seriencharakter in der Regel belassen. In einigen Fällen wurden allerdings bereits formierte Sachakten ergänzt oder neue Betreffe gebildet. Auf dem Papier wurde eine Gliederung in vier Hauptgruppen entworfen. Außerdem erfolgte eine Umbettung des älteren Materials in Archivschatullen.
Dem Umstand, dass sich in dem aus der Frauenklinik abgelieferten Verwaltungsschriftgut auch Privatkorrespondenz des langjährigen Klinikdirektors Prof. Dr. August Mayer befand und zum anderen der ebenfalls im Universitätsarchiv verwahrte Nachlass Prof. August Mayers (UAT 150) einige provenienzmäßig eindeutig in den administrativen Bereich gehörige Vorgänge enthielt, wurde durch eine behutsame Bereinigung zwischen den beiden Beständen Rechnung getragen (siehe Aktenvermerk vom 25.5.1983 AZ 311-49).
1993 wurden einzelfallbezogene Schriftstücke betreffend eugenische Sterilisierungen in der Zeit des Nationalsozialismus aus den Faszikeln 335/14 und 335/73 entnommen und einzeln in einem separaten TUSTEP-Repertorium verzeichnet. Dabei wurde jeweils Name und Geburtsname, Geburtsdatum und Herkunftsort sowie die Laufzeit erfasst. Bezogen sich Schriftstücke auf mehrere namentlich genannte Einzelpersonen, so wurden Kopien angefertigt. (Das gilt nicht für die Namensliste der Sterilisierten aus dem Kreis Hechingen. Signatur: UAT 335/331). Die namentlich verzeichneten Sterilisierungsfälle wurden beim Datenimport nach ACTApro in den Klassifikationszweig 2.2 Zwangssterilisierungen: Einzelfälle integriert. Aus Datenschutzgründen wurde dieser Klassifikationszweig für eine Online-Stellung gesperrt.
Im Einzelfall ist zusätzlich zu den hier nachgewiesenen Unterlagen mit dem Vorhandensein einer Krankenakte zu rechnen. Eine Krankenakte wurde jedoch nicht angelegt, wenn der Eingriff ambulant vorgenommen und die Patientin unmittelbar nach der Operation in eine andere Klinik verlegt wurde. Dies war insbesondere bei Patientinnen der Nervenklinik der Fall. Nachgetragen wurden im Februar 2004 weitere Unterlagen, die im Sommer 2002 in das Universitätsarchiv gelangt waren.
Bei der Benutzung sind sind die üblichen Schutzfristen nach Landesarchivgesetz von Baden-Württemberg zu beachten. Insbesondere die personenbezogenen Unterlagen zu Vergewaltigungen und Sterilisationen fallen zusätzlich unter die personenbezogenen Schutzfristen sowie die Schutzfristen über besondere Geheimhaltung (hier: Patientengeheimnis) nach Bundesarchivgesetz.
Tübingen, im Dezember 1985 / im November 2004
H. A. Gemeinhardt / Johannes Michael Wischnath
Inhalt:
Administrative und medizinische Aufgabenerfüllung (UAT 335/1-12, 49-51, 59-60, 66-68, 82, 341: 22 Nrn, 1853-1973).
Eugenische Sterilisierungen 1934-1943 (UAT 335/13-14, 73, 83-335, 347: 250 Nrn, 1933-1945).
Sterilisierungen aus medizinischer Indikation (UAT 335/348-351: 4 Nrn, 1935-1947).
Vergewaltigungen 1945 (UAT 335/346, 352-356: 6 Nrn, 1945-1948).
Personal (UAT 335/23-32, 75, 77-80, 332: 16 Nrn, 1890-1979).
Haushalt, Rechnungswesen (UAT 335/33-41, 81: 10 Nrn, 1913-1980).
Bauangelegenheiten (UAT 335/17-22: 6 Nrn, 1889-1941).
Fakultät und Universitätsangelegenheiten (UAT 335/52-53, 57-58, 76: 5 Nrn, 1958-1977).
Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten (UAT 335/42-48, 54-56, 61-63: 13 Nrn, 1913-1972).
Kongresse, Wissenschaftliche Tätigkeit, Berufsständische Belange (UAT 335/15-16, 64-65, 69-72, 74, 336-340, 342-345: 18 Nrn, 1929-1977) u.a.
356 Nrn; 3,40 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ