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Klage 1. des Apothekers Werner Werneking, 2. Des Kaufhändlers Bernhard Rövekamp ./. Johan Pottken. Der Kläger zu 1. hat dem Beklagten Geld geliehen; der Beklagte hat seinen Grundbesitz, darunter sein Haus an der Neubrückenstraße verpfändet. Der Kläger zu 2. hat dem Beklagten ein Haus gegenüber der Legge verkauft und seinen Grundbesitz dafür verpfändet, dass das Haus frei von Lasten sei; es ruht darauf aber eine Hypothek für die Witwe M. Alexander Röling. Die Kläger verlangen Rückzahlung des Darlehens bzw. Freischaffung des Hauses von der Hypothek bei Vermeidung der Zwangsversteigerung des verpfändeten Grundbesitzes.

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Stadtarchiv Münster
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