Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Staig, das Anna Englerin aufgegeben hat, auf Lebenszeit ihren vier Kindern aus der Ehe mit +Christian Thrumb, aus denen das Kloster eines auswählt, das ihm tauglich erscheint. Die beliehene Person muß das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 4 Scheffel Vesen, 3 Scheffel 7 Streichen Hafer und 5 lb 8 ß 4 d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 2 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die beliehene Person durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Staig, das Anna Englerin aufgegeben hat, auf Lebenszeit ihren vier Kindern aus der Ehe mit +Christian Thrumb, aus denen das Kloster eines auswählt, das ihm tauglich erscheint. Die beliehene Person muß das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 4 Scheffel Vesen, 3 Scheffel 7 Streichen Hafer und 5 lb 8 ß 4 d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 2 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die beliehene Person durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1917
B 522 II U 1832
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1629 März 26 (den sechs und zwaintzigisten monats tag Martii)
17,8 x 41 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten
Empfänger: Kinder der Anna Englerin, Witwe des Christian Thrumb
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten
Empfänger: Kinder der Anna Englerin, Witwe des Christian Thrumb
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Dietrich, Franz; Abt zu Weingarten
Engler, Anna
Thrumb, Anna
Thrumb, Christian
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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