Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Staig, das Anna Englerin aufgegeben hat, auf Lebenszeit ihren vier Kindern aus der Ehe mit +Christian Thrumb, aus denen das Kloster eines auswählt, das ihm tauglich erscheint. Die beliehene Person muß das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 4 Scheffel Vesen, 3 Scheffel 7 Streichen Hafer und 5 lb 8 ß 4 d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 2 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die beliehene Person durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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