Margarethe von Gemmingen, Ehefrau des Ritters Stefan von Venningen, bekundet, dass das die Eheleute dem Hans von Welden, Deutschordenskomtur zu Heilbronn, und dem Deutschen Haus ebenda auf ewig ihren Teil zu Talheim an der Schozach (Schutzach) verkauft haben, wie der Kaufbrief vom selben Tag ausweist. Nachdem der Anteil ihr Witwengut ist, versichert die Ausstellerin, dass sie den Verkauf in keiner Weise rechtlich beirren wird, er aus freiem Willen geschehen ist und sie namentlich auf alle "widdems und frewlicher fryheyt so dem frewlichen geslecht im rechten" Verzichtet, die ihr gemäß "beneficio Velleyani" [= Senatus consultum Velleianum] und "divi Adriani" [= Kaiser Hadrian] zustehen und die ihr in deutscher Sprache erklärt worden sind. Kurfürst Philipp von der Pfalz kündigt, auf Bitten der Margarethe und nachdem er vernommen hat, dass ihr solches Gut andernorts erstattet wird, seine Bewilligung und sein Sekretsiegel an.