Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Bischof Rudolf II. von Würzburg und dem Deutschmeister Ulrich von Lentersheim Irrungen über geistliche Steuern und Subsidien gehalten haben. Zum heutigen Tag hat der Pfalzgraf die Parteien in eigener Person mit seinen Räten verhört, wobei für den Bischof von Würzburg dessen Räte und Anwälte Kilian von Bibra, Doktor des Kirchenrechts, Domherr und Erzpriester zu Würzburg, und Oswald [von Ebersberg gen.] von Weyhers erschienen sind, der Deutschmeister dagegen persönlich anwesend war. Die würzburgische Partei reklamiert, dass dem Bischof die Steuern und Subsidien aus den im Stift Würzburg gelegenen Pfarrkirchen, Pfründen und Kaplaneien des Ordens nach altem Herkommen zustünden. Der Deutschmeister vermeint, dass der Orden vom Heiligen Stuhl und gemäß eines vorgelesenen Vertrags, der zu Frankfurt zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Kapitel einerseits und Deutschmeister Eberhard von Seinsheim geschlossen worden war, davon befreit und vertragen worden sei. Nach dem Verhör hat der Pfalzgraf die Parteien gütlich mit ihrer Zustimmung wie folgt vertragen: [1.] Der Bischof von Würzburg verzichtet auf Lebtag auf alle geistliche Steuern (stewr decima caritativa subsidia) von den Pfarrkirchen, Pfründen und Kaplaneien des Ordens. Die anhängigen Rechtshändel beider Seiten werden abgestellt, die vom Deutschmeister beim päpstlichen Hof zu Rom, beim Domdekan zu Bamberg und anderswo erlangten Urteile gegen den Bischof und seinen geistlichen Fiskal sind kraftlos. Die Prokuratoren beider Seiten werden von den Gerichten abberufen, beide Seiten bewilligen die Absolution von Betroffenen. [2.] Der zeitweise Verzicht soll beiden Parteien an ihren Rechten unschädlich sein und keine Rechtsgrundlage schaffen. [3.] Beide Parteien sollen in der Sache keine neuen kaiserlichen oder päpstlichen Privilegien oder Gnaden ersuchen oder anzeigen, solche sollen vielmehr kraftlos sein. Nach dem Tode des Bischofs bleiben beiden Seiten ihre Rechte vorbehalten. In der Sache sollen sie derweil gänzlich geschlichtet sein. Kurfürst Friedrich kündigt als Vermittler (teydingßman) sein Siegel an. Bischof Rudolf von Würzburg, der Domdekan Ludwig [von Ebersberg gen.] von Weyhers, und das Würzburger Domkapitel einerseits und Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister, Melchior von Neuneck, Landkomtur, und die Ratsgebietiger der Deutschordensballei Franken andererseits versichern die Einhaltung des Vertrags und kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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