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Maria von der Leyen, verwitwete Hurth von Schönecken, Frau zu Reinshem, bevollmächtigt ihren Schwager Emmerich Hurth von Schönecken, sich für ihren unmündigen Sohn Georg Hurth von Schönecken mit dem Erbmarschallamt belehnen zu lassen, wie ihr Mann Johann H. von Schönecken 1574 belehnt worden war. Siegler: Georg v.d. Leyen zu Saffig und Johann v.d. Leyen sen. und jun. Original Pergament mit 3 Aufdrucksiegeln und Marias Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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