Calenbergisches Oberforstamt (Bestand)
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NLA HA, Hann. 82b Calenberg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.8 Landwirtschaft, Domänen, Forsten und Klostergüter >> 1.11.8.2 Untere Landesbehörden >> 1.11.8.2.2 Forstämter
1666-1853
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Das Calenbergische Oberforstamt hat von 1772 bis 1848 bestanden. Eingerichtet wurde es bei der Trennung von Forst und Jagd in Kurhannover durch Reskript Georg III. vom 1. Mai 1772, aufgehoben mit Wirkung vom 1. Januar 1849 durch Verordnung vom 19. August 1848. An der Spitze des Oberforstamts, das eine reine Forsteverwaltungsbehörde war, stand ein adliger Oberforstmeister. Sein Amtssitz befand sich zunächst in Hannover, seit 1820 dann am jeweiligen Wohnort des Oberforstmeisters: 1820 bis 1839 in Hasperde, 1839 bis 1848 in Franzburg.
Vorgesetzte Behörde des Oberforstamts war die Kammer/Domänenkammer. Nachgeordnet waren ihm die Oberförster (ab 1823 Chefs der Forstinspektionen) im Bereich des Fürstentums Calenberg. Bei Begründung des Oberforstamtes waren dies die Oberförster in Aerzen, Egestorf, Lauenstein, Linsburg, Lohne, Misburg und Polle, bei der Auflösung die Chefs der Forstinspektionen Aerzen, Grohnde, Lauenstein, Linsburg, Misburg Bokeloh und Springe.
II. Bestandsgeschichte
Nach 1848 sind die Akten des Calenbergischen Oberforstamtes teils an die Forstinspektionen, teils an die Domänenkammer gelangt und später von deren Nachfolgebehörde an das Staatsarchiv nach Hannover abgegeben worden Der recht lückenhafte Bestand (18 Fach, 5 laufende Meter) ist erst hier wieder zusammengefügt worden. Einzelne beim Calenbergischen Oberforstamt entstandene Akten sind - vermischt mit denen der Forstinspektion Aerzen - im Bestand der Forstinspektion Hameln (Hann. 82a Hameln) zu suchen; einzelne Forstregister des Amts Rehburg und des Amts Coldingen, die provenienzmäßig ebenfalls zum Bestand des Calenbergisches Oberforstamts gehören, wurden aus Gründen der Einheitlichkeit beim Bestand der Forstinspektion Nienburg (Hann. 82a Nienburg) bzw. beim Bestand der Forstinspektion Misburg (Hann. 82a Misburg) belassen.
Als Vorprovenienz, zurückgehend bis
Bestandsgeschichte: 1666, erscheinen Akten der vor 1772 für das Fürstentum Calenberg zuständigen Oberforstmeister und Jägermeister.
Der Bestand wurde 1974 geordnet.
Hannover, im März 1975
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im August 2006
Die Nummern 352 bis 354 (Forstregister des Amtes Rehburg) wurden im Juli 2011 neu hinzugefügt (Acc. 2011/527).
Hannover, im Juli 2011
gez. Christiane
Bestandsgeschichte: Drewes
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das Calenbergische Oberforstamt hat von 1772 bis 1848 bestanden. Eingerichtet wurde es bei der Trennung von Forst und Jagd in Kurhannover durch Reskript Georg III. vom 1. Mai 1772, aufgehoben mit Wirkung vom 1. Januar 1849 durch Verordnung vom 19. August 1848. An der Spitze des Oberforstamts, das eine reine Forsteverwaltungsbehörde war, stand ein adliger Oberforstmeister. Sein Amtssitz befand sich zunächst in Hannover, seit 1820 dann am jeweiligen Wohnort des Oberforstmeisters: 1820 bis 1839 in Hasperde, 1839 bis 1848 in Franzburg.
Vorgesetzte Behörde des Oberforstamts war die Kammer/Domänenkammer. Nachgeordnet waren ihm die Oberförster (ab 1823 Chefs der Forstinspektionen) im Bereich des Fürstentums Calenberg. Bei Begründung des Oberforstamtes waren dies die Oberförster in Aerzen, Egestorf, Lauenstein, Linsburg, Lohne, Misburg und Polle, bei der Auflösung die Chefs der Forstinspektionen Aerzen, Grohnde, Lauenstein, Linsburg, Misburg Bokeloh und Springe.
II. Bestandsgeschichte
Nach 1848 sind die Akten des Calenbergischen Oberforstamtes teils an die Forstinspektionen, teils an die Domänenkammer gelangt und später von deren Nachfolgebehörde an das Staatsarchiv nach Hannover abgegeben worden Der recht lückenhafte Bestand (18 Fach, 5 laufende Meter) ist erst hier wieder zusammengefügt worden. Einzelne beim Calenbergischen Oberforstamt entstandene Akten sind - vermischt mit denen der Forstinspektion Aerzen - im Bestand der Forstinspektion Hameln (Hann. 82a Hameln) zu suchen; einzelne Forstregister des Amts Rehburg und des Amts Coldingen, die provenienzmäßig ebenfalls zum Bestand des Calenbergisches Oberforstamts gehören, wurden aus Gründen der Einheitlichkeit beim Bestand der Forstinspektion Nienburg (Hann. 82a Nienburg) bzw. beim Bestand der Forstinspektion Misburg (Hann. 82a Misburg) belassen.
Als Vorprovenienz, zurückgehend bis
Bestandsgeschichte: 1666, erscheinen Akten der vor 1772 für das Fürstentum Calenberg zuständigen Oberforstmeister und Jägermeister.
Der Bestand wurde 1974 geordnet.
Hannover, im März 1975
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im August 2006
Die Nummern 352 bis 354 (Forstregister des Amtes Rehburg) wurden im Juli 2011 neu hinzugefügt (Acc. 2011/527).
Hannover, im Juli 2011
gez. Christiane
Bestandsgeschichte: Drewes
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ