Ulrich Miller von Mörgelstetten [Mergelstetten, Gde. Heidenheim], wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef. und beklagt, wird in Ansehung seines hohen Alters dazu verurteilt, künftig keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, Schenken und Wirtshäuser zu meiden, seine Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten selbst zu bezahlen und dem Herzog Ulrich von Württemberg 100 fl Strafgeld zu geben, wird aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.