Bitte des Georg Mair und des Hanns Wibmer, beide aus dem Gericht Neuötting, als Vormünder des Christoph Stöckl, Sohn des Michael Stöckl und seiner Ehefrau Anna, um Aufschiebung der Zahlung einer vom Pfleger in Neuötting leihweise geforderten Schuld in Höhe von 100fl. aus dem Stöckl'schen Vormundschaftsrest bis zur Entscheidung durch die Regierung Burghausen oder um Entbindung von der Vormundschaftspflicht.

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Staatsarchiv München