Hintergrund des Prozesses ist die Klage der Äbtissin von Essen auf Heimfall des Behandigungs- und Hobsguts zu Ückendorf, das Lindemansgut genannt, das zum Viehof gehört und wohl nach Evert (Ebert) Lindeman benannt worden ist, der das Gut mindestens seit 1541 innehatte und der Großvater der mitbeklagten Gattin des nunmehrigen Appellanten war, weil die derzeitigen Inhaber und deren Vorfahren das Gut durch Verkauf und Verpfändung, teils ohne Einwilligung des Stifts Essen, verwüstet und entfremdet haben.
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Hintergrund des Prozesses ist die Klage der Äbtissin von Essen auf Heimfall des Behandigungs- und Hobsguts zu Ückendorf, das Lindemansgut genannt, das zum Viehof gehört und wohl nach Evert (Ebert) Lindeman benannt worden ist, der das Gut mindestens seit 1541 innehatte und der Großvater der mitbeklagten Gattin des nunmehrigen Appellanten war, weil die derzeitigen Inhaber und deren Vorfahren das Gut durch Verkauf und Verpfändung, teils ohne Einwilligung des Stifts Essen, verwüstet und entfremdet haben.
AA 0627, 2198 - G 1007/3292
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1601 (1563 - 1606)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gerhard Gröet (Grothe), jetzt Lindeman (Lynneman, Lyndman) genannt, Bürger von Essen, seine Gattin Elisabeth Lindeman und deren Mutter Hese, Witwe des Johann Lindemann zu Ückendorf (Stadt Gelsenkirchen), sowie seine Gläubiger auf dem Viehof, in der Stadt Essen, in der Freiheit Wattenscheid, zu Rellinghoven und anderswo, (Bekl.) Beklagter: Gräfin Margareth Elisabeth von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, Äbtissin des kaiserl. freiweltl. Stifts zu Essen, (Kl.) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Oberes Hobsgericht des Viehofs zu Essen 1601 - 2. RKG 1601 (1563 - 1606) Beweismittel: Auflistung der Forderungen der Gläubiger (3ff.). Urkunde der Äbtissin Irmgard von Essen von 1563 über ihre Einwilligung, daß Evert (Ebert) Lindeman (Lynneman) und sein ältester Sohn Johann wegen ihrer offenkundigen Notlage eine Kornrente vom Hof zu Ückendorf verkaufen (16- 18). Urkunden des Eberdt von Eickel, Richters zu Essen und Verwalters des Hobsschultenamts zu Viehof, von 1575 über die Verpfändung von Hofgütern durch Johann Lindeman und seine Frau Hese 1575, 1578 und 1567 (23-31). Urkunden der Äbtissin Elisabeth von Essen von 1596 betr. Verpfändung von Hofgütern durch die Eheleute Johann Lindeman und Hese (32-33). Pfandverschreibung von 1578 (34f.). Schuldschein der Eheleute Gerhard Grothe und Elisabeth Lindeman von 1599 (35). Urkunde der Äbtissin Irmgard von Essen von 1575 über die Verpfändung von Hofgütern durch Johann Lindeman und seine Frau Hese zwecks Auszahlung seiner Brüder und Miterben (37-39). Pfandverschreibung der Eheleute Sander Drögkanne, Bürgers der Freiheit Wattenscheid, und Katharina für die Eheleute Gerhard Grothe Lindeman und Elisabeth von 1595 (41-43). Urkunde der Eheleute Evert Lindeman und Gehrdt (Gertrud) von 1541 (43-45). Urkunde der Bürgermeister Gerhard von Hullen und Hinrich Fluman der Freiheit Wattenscheid von 1560 über eine Pfandverschreibung der Eheleute Evert Lindeman und Gertrud (54-56). Schuldscheine der Eheleute Johann Lindeman und Haese von 1585 und 1588 (57-61). Kaufvertrag bzw. Pfandverschreibung zwischen den Eheleuten Gerhard Grothe und Lisbeth sowie Wilhelm Ritter auf dem Kamp, Bürgermeister zu Wattenscheid, und Niese (64-67). Pfandverschreibung zwischen den Eheleuten Gerhard Grothe und Elisabeth sowie Johann Saal, Bürger zu Essen, und Katharina von 1591 (67-71). Schuldscheine des Gerhard Grothe für seinen Schwager Johann Saal, Bürger zu Essen, von 1592 (71f.) sowie zahlreiche weitere Schuldscheine, Pfandverschreibungen etc. betr. die Inhaber des Lindemanhofs zu Ückendorf. Beschreibung: 1,5 cm, 77 Bl., gebunden, erhalten sind nur die Priora prod. 25. Juni 1601 und 14. Nov. 1606.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:37 MESZ