Hintergrund des Prozesses ist die Klage der Äbtissin von Essen auf Heimfall des Behandigungs- und Hobsguts zu Ückendorf, das Lindemansgut genannt, das zum Viehof gehört und wohl nach Evert (Ebert) Lindeman benannt worden ist, der das Gut mindestens seit 1541 innehatte und der Großvater der mitbeklagten Gattin des nunmehrigen Appellanten war, weil die derzeitigen Inhaber und deren Vorfahren das Gut durch Verkauf und Verpfändung, teils ohne Einwilligung des Stifts Essen, verwüstet und entfremdet haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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