Schlägerei zwischen Kerpener Bürgern und einem Soldaten mit Todesfolge für den Soldaten
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GerKer, 465
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 5 Schwere Kriminalität >> 5.3 Totschlag und Mord
1720 - 1721
Enthält: Am Abend des 3. April geriet der Musketier Hermann Stark aus der Grafschaft Moers, der mit der Kompanie des Majors Baron von Reede im Regiment des Grafen Vehlen in Kerpen lag, auf dem Nachhauseweg mit Bauern, namentlich Johann Heinrich Promme, Bruder des Offermanns, und Leonard Kraux, Stiefsohn des Schmieds, in ein Handgemenge. Er wurde dabei schwer verletzt und ins Lazarett gebracht. Einige Tage später starb er im Quartier in Düren. Im Hintergrund der Ermittlungen stehen die Fragen, ob der Schlag mit einem Holz, den Starck von Kraux erhielt, oder der anschließende Sturz zu Boden zum Tod führten oder ob eine Provokation durch den betrunkenen Soldaten vorausging, ob sich Leonard Kraux also in einem Kriminalverfahren verantworten müsse, wo ihm schlimmstenfalls die Strafe des Schwerts drohte, und wer, das Militärkommando oder das Kerpener Gericht, dann dafür zuständig ist. Die Verhöre (des verwundeten Starck selbst und des Schlosssoldaten Peter Joseph Berg aus Düsseldorf sowie der Zimmerkollegen) werden von der Kompanie (Hauptmann Verstegen und Lieutenant Killen bzw. von Hauptmann de Ponte und Lieutenant Hepp) vorgenommen. Das Gericht befragt, neben dem beschuldigten Leonard Kraux, den Stadtchirurgen Hermann Dresen, der den Verletzten zuerst untersuchte und verband, und weitere Zeugen: Margarethe Hamecher, Frau von Wilhelm Eyffeler, Andreas Geusen, vor dessen Haus sich die Schlägerei abspielte, und seine Magd Barbara Strunck, Damian Esser und Petronella Klang, ferner Theodor Sieger als Bürgermeister und Schöffe sowie Heinrich Simons. Die Mediziner, Dr. Dülckens in Düren und die Regimentsfeldscherer Klehnen und J.W. Hoffbauer, geben an, dass der Tod durch die schlechte Wundversorgung und die Umstände des Transports begünstigt wurde. Die Heerführer, Regimentskommandant Gf. von Vehlen und der Gubernator von Jülich Frhr. von Haxthausen, bitten das Gericht um gerechte Bestrafung des Beklagten, der seinerseits vom Grafen Schaesberg einen Geleitbrief für die Zeit der Verhandlungen erhält. Kraux stellt darüber hinaus seinen Anteil am Erbe seiner Mutter, Ursula Jaixen, nämlich einen Morgen Ackerland und ein Fünftel von 2 Gewalt Holz, zur Zahlung von Brüchten zur Verfügung. Am 7.1.1721 spricht das Gericht das Urteil: Es wird Kraux zugestanden, in Notwehr gehandelt zu haben. Außerdem wird die schlechte medizinische Versorgung als strafmildernd anerkannt. Neben den Prozesskosten (über 77 Goldgulden, die bis 1725 gezahlt werden) soll er 20 Goldgulden an den Fiscus abführen. 12 Rtlr davon sollen an das Regiment für neue Werbungen gehen. Der mitbeteiligte Prommen wird angehalten, innerhalb von 10 Tagen den Purgationseid zu leisten.
Schriftstücke: 22
Archivale
Berg, Peter Joseph, aus Düsseldorf, Soldat
Dresen, Hermann, Stadtchirurgen von Kerpen
Dülckens, Dr., Chirurg in Düren
Esser, Damian
Geusen, Andreas
Hamecher - Margarethe, Frau von Wilhelm Eyffeler
Haxthausen, von, Gubernator von Jülich
Hepp, Lieutenant
Hoffbauer, Regimentsfeldscherer
Jaixen, Ursula
Killen, Lieutenant
Klang, Petronella
Klehnen, Regimentsfeldscherer
Kraux - Leonard
Ponte, de, Hauptmann
Reede, von, Major
Schaesberg, Graf von
Sieger, Theodor, Bürgermeister
Simons, Heinrich
Stark, Hermann, Musketier
Strunck, Barbara, Magd
Vehlen, Graf von
Verstegen, Hauptmann
Düren
Kerpen
Moers, Grafschaft
Promme (Prumme) - Johann Heinrich
Fiskus
Schlägerei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:20 MEZ