Pädagogisches Institut der EKvW _ alle VE bereits übertragen nach Best. 13.38 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
13.38 alt
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.05 Pädagogik
1943 - 1987
Das Pädagogische Institut ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sein Auftrag erstreckt sich auf die Bereiche Pädagogik und Theologie mit den Schwerpunkten Religionspädagogik, Konfirmandenarbeit und Medienpädagogik. Dies geschieht durch ein vielfältiges Tagungsangebot.I. Fächerübergreifendes Bildungsangebot für Lehrer aller Schulstufen und -formen (mit und ohne Religionsfakultas)Unterricht vermittelt die Inhalte verschiedener Wissensbereiche, Pädagogik ist abhängig von den Ergebnissen anderer Wissenschaften, Theologie kann nur in Auseinandersetzung mit unserer Wirklichkeit betrieben, Religionsunterricht nur im Kontext mit anderen Fächern erteilt werden. Diese spannungsvollen Wechselbeziehungen machen eine vielseitige Information nötig. Deshalb macht das PI Lehrern aller Schulstufen und -formen mit und ohne Religionsfakultas ein Tagungsangebot mit Themenstellungen, die von allgemeinem Interesse sind, verschiedene Bereiche berühren, aber in Beziehung zu Theologie und Pädagogik stehen. Die Veranstaltungen finden an Nachmittagen, an Wochenenden oder als Ferienstudienseminare statt.II. Religionspädagogisches Tagungsangebot für Lehrer aller Schulstufen und -formen mit Religionsfakultas und für diejenigen, die sie erwerben wollen1. FernstudiumDas PI führt im Auftrag des Kultusministeriums das Fernstudium im Fach Evangelische Religionslehre für Lehrer mit 1. und 2. Staatsprüfung durch. Ein Lehrgang erstreckt sich über 2 bis 2ᄑ Jahre und besteht aus dem Studium von Studienbriefen, dem Besuch von Direktkursen und regionalen Studienzirkeln. Das Fernstudium dient dem Erwerb der Religionsfakultas, dem Erwerb einer Erweiterungsprüfung oder der Fortbildung. 2. NeigungsfachausbildungAn der Neigungsfachausbildung können Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen, die seit längerer Zeit an Grund-, Haupt, oder Sonderschulen Evangelische Religionslehre erteilen, ohne die staatliche Lehrbefähigung für dieses Fach zu besitzen. Ziel soll eine gründliche und praxisorientierte Erarbeitung der theologischen und religionspädagogischen Grundlagen des Faches für die jeweilige Schulform sein. Nach Abschluß der Ausbildung wird auf Antrag die Vokation erteilt.3. Religionspädagogische FortbildungstagungenHierzu werden Lehrer einzelner Schulformen oder Schulstufen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Berufsbildende Schulen, Sonderschule) eingeladen. Auf dem Tagungsprogramm stehen theologische und für den RU bedeutsame Themen und es werden didaktische und methodische Probleme des RU behandelt.4. Erziehungs- und SchulkonferenzenEinmal jährlich finden in Bielefeld, Dortmund und Siegen Erziehungs- und Schulkonferenzen statt. Namhafte Theologen oder Religionspädagogen nehmen dort in einem Grundsatzreferat zu aktuellen Fragen ihres Fachbereichs Stellung. Interessierte Lehrer aller Schulformen können an ihnen teilnehmen und werden hierfür vom Unterricht befreit. 5. VokationstagungenDie Erteilung des RU ist im Lande NRW durch eine partnerschaftliche Übereinkunft zwischen dem Staat und den drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe geregelt, die Vokationsordnung. Sie besagt, daß der Staat an den öffentlichen Schulen die Durchführung des RU in organisatorischer Hinsicht gewährleistet, die Kirche für den Inhalt mitverantwortlich ist. Lehrer, die dieses Fach erteilen, erwerben eine staatliche Lehrbefähigung, die Kirche spricht ihr Vertrauen durch die kirchliche Bevollmächtigung, die Vokation, aus. Die Erteilung der Vokation ist mit einer fünftägigen Fortbildungsveranstaltung durch das PI verbunden, zu der der Staat beurlaubt. 6. FerienstudienkurseIn den Schulferien bietet das PI Ferienstudienkurse über Themen von allgemeinem Interesse (fächerübergreifendes Angebot) oder mit religionspädagogischen Themen an. Sie finden an verschiedenen Orten statt. Neben der Arbeit wird Erholung und der Besuch kultureller Veranstaltungen geboten. Lehrer aller Schulformen werden dazu eingeladen. 7. StudienfahrtenDas PI organisiert, teilweise in Zusammenarbeit mit den kreissynodalen Schulreferenten und anderen kirchlichen Einrichtungen, ein-, zwei- oder dreiwöchige Studienfahrten in den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien. III. Weitere Zielgruppen1. Pfarrer und VikareIm Auftrag des Pastoralkollegs führt das PI für die Pfarrer der EKvW fünf- bis zehntägige Kollegs zum Kirchlichen Unterricht durch. Sie befassen sich entweder mit wissenschaftlicher Theoriebildung oder mit der Unterrichtspraxis. Junge westfälische Theologen absolvieren innerhalb ihres zweijährigen Vikariats ein dreimonatiges Schulvikariat, das sich in ein zweimonatiges Schulpraktikum und drei begleitende Kurse in Haus Villigst gliedert. Das Schulvikariat steht unter der Verantwortung des Predigerseminars und wird vom PI, das vor allem die Verbindung zu den Schulen herstellt, durchgeführt. 2. KatechetenIn der Zeit zwischen der 1. und 2. Prüfung erfolgt die Betreuung der Katecheten im Vorbereitungsdienst durch das PI. Mindestens zwei 14-tägige Vorbereitungskurse sind zu besuchen. Vor der 2. Katechetenprüfung wird ein Unterrichtsbesuch durch das PI durchgeführt. IV. Arbeitsgemeinschaften, Verbände, Projektgruppen, Gruppen (i. A.)1. Arbeitsgemeinschaft der Katecheten in Westfalen und LippeDieser Arbeitsgemeinschaft gehören kirchlich ausgebildete Religionslehrer/ Katecheten mit einer Lehrbefähigung für Grund-, Haupt- und Sonderschulen an. Die AG führt inVerbindung mit dem PI zweimal jährlich eine religionspädagogische Fortbildungsverantsaltung durch.2. Bund evangelischer Religionslehrer an den Gymnasien von Westfalen und Lippe Der Bund ist eine selbständige AG der an den Gymnasien tätigen Religionslehrer und Pfarrer. Über den Rahmen allgemeiner Kontakte und e■nes Informationsaustausches ist eine enge Arbeitsverbindung dieser Gruppe mit dem PI dadurch gegeben, daß einmal jährlich ein gemeinsames Kolleg über Fragen und Probleme des RU an Gymnasien durchgeführt wird. 3. Verband evangelischer Religionslehrer an berufsbildenden Schulen e. V. Der ev. RU an berufsbildenden Schulen wird sowohl von Pfarrern als auch von Religionslehrern erteilt, die beide hauptamtlich teils im Staats,- teils im Kirchendienst stehen. Wegen dieser sehr verschiedenartigen Einordnung haben sich die Lehrer zu einem selbständigen Verband zuammengeschlossen, der die Aufgabe hat, den Religionsunterricht und seinen Bestand zu vertreten sowie die Fortbildung der Lehrer zu betreiben.4. FachleiterSeit Einrichtung der Bezirksseminare betreut das PI die Fachleiter, die drei- bis viermal pro Jahr zu mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen in Villigst zusammenkommen. Dort werden Fragen der Ausbildung von Referendaren, der Prüfungen, der Lehrpläne und Grundsatzprobleme des Faches beraten. Daneben erhalten die Fachleiter hier regelmäßig neues religionspädagogisches Material. Außerdem bietet das PI die Möglichkeit an, daß Fachseminare in Haus Villigst Tagungen durchführen können. In regelmäßigen Abständen führt das PI Begegnungen zwischen allen an der religionspädagogischen Ausbildung beteiligten Gruppen herbei (Hochschulen, Fachleiter, Mentoren).5. Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen SchulreferentenAktuelle Fragen des schulischen und kirchlichen Unterrichts und konkrete Projekte sind Gegenstand der Diskussion bei den Zusammenkünften zwischen dem PI und den hauptamtlichen Schulreferenten. 6. SchulräteEinmal jährlich treffen sich die Schulräte mit dem LKA und dem PI, um Fragen, die die Schulaufsichtsbehörden betreffen, zu erörtern. Je nach Lage der Dinge werden ev. und kath. oder nur ev. Schulräte eingeladen. Informationen zum FindbuchI. Zum VerzeichnungsverfahrenDas Findbuch zum Pädagogischen Institut umfaßt insgesamt 828 Verzeichnungseinheiten, die nach dem Numerus-Currens-Verfahren verzeichnet wurden, bei dem die vergebenen Aktennummern die endgültige Signatur bedeuten. D. h., die Akten werden, so wie sie vorfindlich sind, Nummer für Nummer erfaßt und erst anschließend erfolgt eine Gliederung des zunächst ungeordneten Bestandes. Von daher handelt es sich bei der Reihenfolge der Aktennummern nicht um eine von 1 - 828 fortlaufende.Die Bestandsnummer lautet: Bestand 13.38. Der Bestand hat eine Laufzeit von 1943 - 1987.II. Zum BestandDie Akten geben Auskunft über Aufbau und Struktur der Einrichtung und spiegeln etwas vom Inhalt ihrer Arbeit wider. Unter dem Punkt Dozenten sind die von den Dozenten vorfindlichen Handakten verzeichnet worden. Darunter tauchen Akten von Tagungen, Neigungsfachausbildung, Lehrerfortbildung u. a. auf, die zudem nochmals als gesonderte Punkte ausgewiesen sind. Hierbei kommt es z. T. zu Überschneidungen bzw. doppelter Aktenführung; und manche Dozenten kommen von daher als Tagungsleiter nur unter dem Punkt Tagungen vor. Beim Nachtrag handelt es sich zum einen um die Ergänzungsprüfungen zur Evangelischen Unterweisung an Volkschulen aus der Zeit des Katechetischen Amtes. Neben den Personalbögen der Lehrer und Lehrerinnen, die Evangelische Unterweisung erteilen wollen, sind auch Auszüge aus Familienbüchern; Konfirmationsbescheinigungen und Konfirmationsurkunden vorhanden. In den Kursunterlagen befinden Prüfungsarbeiten und Prüfungszeugnisse. Interessant ist ein enthaltener Schriftverkehr der Vikarin Gertrud Grimme, in dem es u.a. um die Erteilung von Religionsunterricht und die Anerkennung von Vorleistungen geht, der darüber hinaus aber auch persönliche Korrespondenz enthält. Zum anderen gehören zum Nachtrag Unterlagen des Verbandes der Evangelischen Religionslehrer an berufsbildenden Schulen e.V., die u.a. Protokolle von Vorstandssitzungen und Jahreshauptversammlungen, Prüfungsordnungen, Mitgliederlisten, Beiträge zum "BRU" (Magazin für die Arbeit mit Berufsschülern), Ausgaben des Verbandsrundbriefes enthalten.
Bestand
Keßler, Alfred "Schule, Religionsunterricht und Kirchlicher Unterricht im Wandel. Das Katechetische Amt und Pädagogische Institut der EKvW (1939 - 1999)", Bielefeld 2000
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ