Hans Schürer gen. Fleischhans zu Dachtel, gefangengesetzt, weil er seine Verschreibung der Jahre 1515 und 1519 ganz fahrlässig gehalten und beim letzten Eindringen des Herzogs Ulrich in das Land diesem zugelaufen und es wieder mit ihm gehalten hat, schwört unter Bezahlung von 100 Gulden Strafe Urfehde mit der Verpflichtung, sein Leben lang außer einem kurzen abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, nicht öffentlich zu zechen, Gesellschaften zu vermeiden, seine Atzung zu bezahlen und seine alte Urfehde zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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