Debes Waldmannshausen (Waltmanßhußenn) bekundet, daß Adolf Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden ihn mit der Hälfte von zwei Auen 'obendig des beheymße forts' gegenüber von Nackenheim (Nackheim) erblich belehnt hat, wie + Wirnner Vetzer von Gabsheim (Geyßpoltzheim) diese hatte, laut Urkunde und zugleich zu Erblehen mit der anderen Hälfte, nachdem er davon mit Konsens des Grafen 700 Gulden Pfandschaft abgelöst hat, die Hermann Hirt von Saulheim, Ritter, + inne hatte und dessen Sohn Philipp Hirt (Hyrte) mit Konsens von Frau Margreth, geborene Markgräfin von Baden, und Johanns Grafen von Nassau und Marie, seiner Frau, alle +, an die Mathis von Lindenfels (Linde-) verpfändet hatte und die mit einer Pfandschaft der Vetzer mit 20 Gulden, mit 300 Gulden abzulösen, und so insgesamt mit 700 Gulden belastet war. Graf Adolf und seinen Erben bleibt die Ablösung vorbehalten, doch soll der Aussteller nach der Ablösung auch der Mannschaftspflicht dieser Hälfte frei sein. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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