Debes Waldmannshausen (Waltmanßhußenn) bekundet, daß Adolf Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden ihn mit der Hälfte von zwei Auen 'obendig des beheymße forts' gegenüber von Nackenheim (Nackheim) erblich belehnt hat, wie + Wirnner Vetzer von Gabsheim (Geyßpoltzheim) diese hatte, laut Urkunde und zugleich zu Erblehen mit der anderen Hälfte, nachdem er davon mit Konsens des Grafen 700 Gulden Pfandschaft abgelöst hat, die Hermann Hirt von Saulheim, Ritter, + inne hatte und dessen Sohn Philipp Hirt (Hyrte) mit Konsens von Frau Margreth, geborene Markgräfin von Baden, und Johanns Grafen von Nassau und Marie, seiner Frau, alle +, an die Mathis von Lindenfels (Linde-) verpfändet hatte und die mit einer Pfandschaft der Vetzer mit 20 Gulden, mit 300 Gulden abzulösen, und so insgesamt mit 700 Gulden belastet war. Graf Adolf und seinen Erben bleibt die Ablösung vorbehalten, doch soll der Aussteller nach der Ablösung auch der Mannschaftspflicht dieser Hälfte frei sein. Siegler: Aussteller.
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Debes Waldmannshausen (Waltmanßhußenn) bekundet, daß Adolf Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden ihn mit der Hälfte von zwei Auen 'obendig des beheymße forts' gegenüber von Nackenheim (Nackheim) erblich belehnt hat, wie + Wirnner Vetzer von Gabsheim (Geyßpoltzheim) diese hatte, laut Urkunde und zugleich zu Erblehen mit der anderen Hälfte, nachdem er davon mit Konsens des Grafen 700 Gulden Pfandschaft abgelöst hat, die Hermann Hirt von Saulheim, Ritter, + inne hatte und dessen Sohn Philipp Hirt (Hyrte) mit Konsens von Frau Margreth, geborene Markgräfin von Baden, und Johanns Grafen von Nassau und Marie, seiner Frau, alle +, an die Mathis von Lindenfels (Linde-) verpfändet hatte und die mit einer Pfandschaft der Vetzer mit 20 Gulden, mit 300 Gulden abzulösen, und so insgesamt mit 700 Gulden belastet war. Graf Adolf und seinen Erben bleibt die Ablösung vorbehalten, doch soll der Aussteller nach der Ablösung auch der Mannschaftspflicht dieser Hälfte frei sein. Siegler: Aussteller.
121, U von Waldmannshausen 1493 Januar 27
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 23 Anfangsbuchstabe W >> 23.10 von Waldmannshausen
1493 Januar 27
Ausfertigung, Pergament, Siegel am Pressel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: am sontag Johannis Crisostimi 1493
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ
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