Ulrich Halder und Ehefrau Katharina Rößlerin bekennen, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihnen sowie ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut des Siechhauses in Oberankenreute verliehen haben, das zuvor ihr Vater Jos Rößler innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen dem Siechmeister im Siechhaus an Zins und Hubgült 6 ß d und 4 Scheffel Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner und 30 Eier. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster flüchtig und ungehorsam werden, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Ulrich Halder und Ehefrau Katharina Rößlerin bekennen, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihnen sowie ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut des Siechhauses in Oberankenreute verliehen haben, das zuvor ihr Vater Jos Rößler innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen dem Siechmeister im Siechhaus an Zins und Hubgült 6 ß d und 4 Scheffel Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner und 30 Eier. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster flüchtig und ungehorsam werden, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1544
fasc. 033 n. 04
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1542 Februar 9 (dornstag nach sant Agthen der hailigen junckhfrowen tag)
16,8 x 62,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Ulrich Halder und Ehefrau Katharina Rößlerin
Empfänger: Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Hans Klaus von Reischach zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Ulrich Halder und Ehefrau Katharina Rößlerin
Empfänger: Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Hans Klaus von Reischach zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Halder, Katharina
Halder, Ulrich
Reischach, Hans Klaus von
Rößler, Jos
Rößler, Katharina
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Oberankenreute : Schlier RV
Oberankenreute : Schlier RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Weingarten RV; Kloster, Prior und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Siechhaus
Weingarten RV; Kloster, Siechmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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