Der Ulmer Bürger Konrad Kopprel und seine Ehefrau Adelheid haben von Abt und Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenow") [Lkr. Konstanz] die Zehnten von drei Stücken Land auf der Gemarkung Ulm als Leibgeding erworben. Das eine Stück heißt "Vberrugg" und liegt zwischen dem Grimmelfinger Weg und dem Wasserfall. Dafür haben sie 150 Pfund Heller bezahlt. Das zweite Stück erstreckt sich vom Söflinger Weg bis zur Königswiese ("Kungswis") und von dort bis zum Spitalanwander, wofür sie 80 Pfund Heller entrichtet haben. Das dritte Stück heißt die Wanne ("Wannun") und liegt zwischen dem Hoferweg und dem Krugtal ("Kru/o/gtag") [heute Ruhetal] und wurde um 75 Pfund Heller erworben. Die Eheleute erklären nun, dass diese Zehnten nach ihrer beider Tod wieder an das Kloster Reichenau zurückfallen sollen, ohne dass Dritte darauf irgendwelche Ansprüche erheben können.