Rudolf von A(a)burg bekundet wegen der Forderung des Hermann von "Madstetten" an die Herrschaft der Herzoge von Österreich bezüglich der Festen Bipp und Wietlispach bevollmächtigt zu sein, ausgenommen was die Friedbriefe zwischen seiner Herrschaft und den Eidgenossen besagen, und daß er nach Anhörung beider Seiten folgenden Spruch gefällt hat: Seine Herrschaft muß dem H.v. "Madstetten" 500 fl für dessen Ansprüche zu genannten Bedingungen in Basel oder nach Zof(f)ingen entrichten, bei sonstiger Pfändung, wie der Hauptbrief besagt. Wegen der Verpflichtung die Herrschaft Kyburg oder von Tierstein betreffend, die laut Pfandschaftsbriefe gegen den von "Madstetten" besteht, soll nach Bezahlung der 500 fl der Pfand an seine Herrschaft herausgegeben werden (bezügl. der 1000 fl bzw. 400 fl). Bekommt er die restlichen 600 fl, soll seine (Aarburgs) Herrschaft von Österreich "si gentzlich mit den rechten verstan und vertretten und sunder vor allem schaden verhü{e}ten." Siegler: Rudolf von Aarburg